Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
als Vorstand möchten wir transparent von unserer Arbeit und den Erfahrungen aus den ersten 6 Monaten in unserem neuen Amt berichten und veröffentlichen unseren Bericht aus der Delegiertenversammlung vom 25.04.2026.
Aktuell kursieren wieder zahlreiche Darstellungen und Bewertungen seitens Brandbrief e.V. bzw. Axel Quandt. Herr Quandt bezieht sich dabei unter anderem auf die von ihm selbst als „prinzipiell berechtigt“ bezeichnete Kritik der Satzungskommission. Diese hatte den konkreten Änderungsantrag des geschäftsführenden Vorstandes zur Ausgestaltung „Organamt als Beschäftigungsverhältnis/Minijob“ zwar nicht empfohlen, aber für den Fall einer vom Bezirksverbandstag gewollten Organvergütung einen eigenen Alternativwortlaut vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund halten wir seine öffentliche Bezugnahme auf diese Kritik verbandspolitisch für bemerkenswert.
Noch ein Hinweis: Der Vorstand ist ein Beschlussgremium. Alle Entscheidungen trifft der Vorstand per Mehrheitsbeschluss. Kein Mitglied, auch nicht die Vorsitzende, treffen Entscheidungen eigenständig.
Der Vorstand setzt alles daran, Unterpächter und Vereine gleich zu behandeln, daher gelten überall dieselben Regeln. Nun sehen wir uns damit konfrontiert, dass unser Vorgehen einerseits sehr befürwortet wird "außer bei mir", so die Haltung einiger, die zuvor besonders auf die Einhaltung aller Maßgaben pochten. Hier können wir nur schließen mit dem Hinweis: Regeln zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle gelten und nicht nur bei Bedarf. Dafür bitten wir um Verständnis.
Der Vorstand
Berichtigung und Klarstellung zum obigen Beitrag „Bericht des Vorstandes auf dem Verbandstag am 25.04.2026“
In unserem Beitrag „Bericht des Vorstandes auf dem Verbandstag am 25.04.2026“ vom 15.05.2026 haben wir uns mit öffentlichen Äußerungen von Herrn Axel Quandt im Zusammenhang mit der Diskussion über Satzungsänderungen, Vergütung, Minijob-Regelungen und Vorstandstätigkeiten befasst. Dabei hieß es unter anderem, Herr Axel Quandt stelle sich „jetzt auf die Seite der Satzungskommission, die genau diese Vermengung in ihrer Beschlussvorlage für die Delegiertenversammlung eingebracht hat“. Weiter wurde dies als „Sinneswandel“ bzw. „Richtungswechsel“ bewertet. Diese Formulierungen halten wir in dieser Zuspitzung nicht aufrecht. Richtig ist: Die Satzungskommission hatte den Satzungsentwurf in der Variante 1 „ohne Vergütung“ erarbeitet. Die Änderungsanträge zur Möglichkeit einer Vergütung bzw. Minijob-Regelung wurden vom geschäftsführenden Vorstand eingebracht und der Sako im Vorfeld angekündigt. Richtig ist weiter: Die Satzungskommission hat die Ausgestaltung „Organamt als Beschäftigungsverhältnis/Minijob“ in der vorliegenden Fassung nicht empfohlen. Sie hat vielmehr vorrangig eine Lösung über Rollentrennung und operative Entlastung empfohlen, also Tätigkeiten außerhalb der Organfunktion zu definieren und gegebenenfalls in der Geschäftsstelle vergütet abzubilden. Dieser "Vermengung" der Tätigkeit als Vorstandsmitglied und zugleich als Mitarbeitender der Geschäftsstelle für operative Aufgaben hat der Vorstand abgelehnt. Ebenfalls richtig ist: Für den Fall, dass der Bezirksverbandstag eine Vergütung der Organfunktion grundsätzlich eröffnen will, hat die Satzungskommission einen Alternativwortlaut vorgeschlagen. Danach soll die Tätigkeit im geschäftsführenden Vorstand grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen; abweichend hiervon kann der Bezirksverbandstag für einzelne Funktionen eine angemessene Vergütung beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und Näheres durch eine Beschäftigungsordnung geregelt wird.
Nicht behauptet wird und sollte nicht behauptet werden, Herr Axel Quandt habe ausdrücklich erklärt, die Trennung zwischen einer Mitarbeit in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes einerseits und der Ausübung eines Vorstandsamtes andererseits aufgeben zu wollen oder persönlich eine Vermengung dieser Funktionen zu unterstützen. Unsere Bewertung bezog sich darauf, dass Herr Axel Quandt in seinem eigenen öffentlichen Beitrag die Kritik der Satzungskommission als „prinzipiell berechtigt“ bezeichnet und diese Kritik zum Ausgangspunkt seiner verbandspolitischen Bewertung gemacht hat. Soweit unser ursprünglicher Beitrag weitergehend verstanden werden konnte, wird dies hiermit berichtigt.
Der Vorstand
