Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes im Monat August war u.a. der Zustand der Hecken und der Aufwuchs von Nadelgehölzen in unserer Kleingartenanlage eines der Themen.
Bei den unterschiedlichsten Begehungen unserer Anlage musste festgestellt werden, dass die Pflege der Hecken, in nicht wenigen Fällen, nicht den Anforderungen unserer Gartenordnung entspricht.
Bei den unterschiedlichsten Wertermittlungen in diesem Jahr mussten verstärkt auch Nadelbäume und Nadelgehölze bemängelt werden, welche die zulässige Wuchshöhe bzw. die zulässige Gesamtfläche von 10 m² deutlich überschritten.
Um diese Anpflanzungen wieder auf ein einheitliches Niveau zu bringen und unserer Gartenordnung entsprechend anzupassen, werden alle Pächterinnen und Pächter hiermit aufgefordert, im Zeitraum vom 01.10.2025 bis zum 28.02.2026 eine entsprechende Hecken- und Baumpflege durchzuführen.
Das heißt im Einzelnen:
Hecken entlang der Außeneinfriedung der Kleingartenanlage dürfen eine Höhe von 2,20m nicht überschreiten
die äußeren Begrenzungshecken an der Eichener Chaussee und unmittelbar an den Parkplätzen dürfen mit Zustimmung des Vorstandes bis max. 2,50m hoch sein
für alle Hecken, welche innerhalb der Kleingartenanlage an Wege grenzen, ist eine durchschnittliche Höhe von 1,25 m (gemessen an der Außenseite /Wegseite) zulässig
zwischen den Gärten ist eine maximale Heckenhöhe von 0,70 m zulässig
die Gesamtfläche aller kleinwüchsigen Nadelgehölze darf nicht mehr als 10 m² betragen
vorhandene Nadelgehölze sind auf 2,50 m zu kürzen und so zu halten
kranke Hecken sind möglichst vollständig zu entfernen
Wildwuchs innerhalb der Hecken, wie zum Beispiel
Wilder Wein
Wildrosen
Hopfen
Knöterich
Art untypische Pflanzungen innerhalb der Hecken
sind vollständig aus den Hecken zu entfernen.
Eine erste Begehung dazu wird bereits Anfang Februar 2026 erfolgen, um Ihnen eine vollständige Pflege bis zum 28.02. zu ermöglichen.
der Vorstand
August 2025