Sie interessieren sich für einen Kleingarten – was ist zu beachten?
Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, suchen Sie sich unter dem Button „Mitgliedsvereine“ einen oder mehrere Kleingartenvereine, in Ihrem Wunschgebiet in Reinickendorf aus.
Sie vereinbaren mit dem Vorstand einen Termin oder besuchen die Sprechstunde.
Dort tragen Sie sich in die Bewerberliste des Vereins ein. Die meisten Vereine nehmen dafür eine kleine Aufnahmegebühr. Da es keine Bewerberliste für ganz Reinickendorf gibt, müssen Sie sich in jedem Verein einzeln eintragen lassen. Die Eintragung in die Bewerberliste des Kleingartenvereins ist die Grundvoraussetzung, für die Berechtigung eines Parzellenangebotes.
Im Vorfeld sollten Sie sich bereits Gedanken machen über den Kaufpreis, und ob Sie bereit und in der Lage sind, evtl. anfallende Beseitigungsauflagen (z.B. Entfernung von Anbauten, Schuppen oder Rodung von Bäumen) zu erfüllen.
Davon hängt die Wartezeit auf einen Kleingarten ab, sie kann einige Monate, aber auch Jahre betragen.
Ist eine Parzelle verfügbar und Sie sind in der Reihenfolge der Bewerber am Zuge, wird der Vereinsvorstand sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich jedoch, regelmäßig beim Verein nachzufragen, das zeigt, dass Sie ein echtes Interesse bekunden.
Grundlage für die Übernahme eines Kleingartens ist immer die letzte Wertermittlung der Parzelle. In ihr sind evtl. Beseitigungsauflagen und der Wert der Gartenlaube sowie der Anpflanzungen aufgeführt.
Es kommt auch vor, dass eine Parzelle mit einem Minusbetrag bewertet wird, weil die Kosten der Beseitigungen höher angesetzt werden, als der Wert der Laube beträgt.
Sie würden sich aber dann verpflichten, alle Auflagen, incl. eines evtl. Abwassergrubeneinbaus, innerhalb von 9 Monaten vollständig zu erfüllen. Überlegen Sie sich daher bitte genau, ob Sie dazu bereit und in der Lage wären.
Ist die Entscheidung für eine angebotene Parzelle gefallen, werden Sie Mitglied im Kleingartenverein. Für die Aufnahme und die Umschreibung der Parzelle auf Sie wird eine Gebühr fällig, die von Verein zu Verein unterschiedlich hoch ist.
Sie sind nur verpflichtet, den in der Wertermittlung stehenden Betrag für die Gartenlaube und die Anpflanzungen an den abgebenden Unterpächter zu zahlen.
Wenn Sie von ihm Mobiliar oder Gartengeräte abkaufen, so ist das ein separater Kaufvertrag, der nicht im Zusammenhang mit der Gartenparzelle steht. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme dieser Gegenstände.
Weist die Parzelle einen positiven Betrag aus, leisten Sie die Zahlung an den scheidenden Unterpächter erst, wenn Sie vom Vereinsvorstand dazu aufgefordert werden.
Von Absprachen die Sie im Vorfeld mit dem scheidenden Unterpächter treffen, oder von Zahlungen eines Entgelts zur Erlangung der Parzelle, wird dringend abgeraten, da der Verein nicht daran gebunden ist. Der jeweilige Vorstand entscheidet selbstständig unter Einhaltung der Bewerberliste, wem ein freier Garten angeboten wird. Der alte Unterpächter kann sich seinen Nachfolger nicht aussuchen, jedoch Agieren Sie deshalb nicht am Verein vorbei.
Ist das Finanzielle geregelt und ein Wechseldatum vereinbart, sind Sie ab diesem Tag für die Kleingartenparzelle voll verantwortlich, denn alles was sich auf ihr befindet, geht zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum über.
Lassen Sie sich alle Unterlagen vom ehemaligen Unterpächter aushändigen (z.B. Baugenehmigungen, Leerungsnachweise für die Abwassergrube, die letzte Wertermittlung, den Versicherungsschein für die Laube, alle Schlüssel usw.)
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Kleingartenvereins.