Liebe Gartenfreunde unseres Vereins,
wir möchten euch hiermit offiziell über die Verabschiedung der neuen Gartenordnung informieren, die am 4. Dezember 2024 vom Gesamtvorstand des Verbands der Gartenfreunde e.V. beschlossen wurde.
Was ist neu?
Die neue Gartenordnung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die für alle Pächter relevant sind. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Bäume und Sträucher
- Koniferen und Parkbäume sind nun generell verboten.
Bereits vorhandene Exemplare müssen bei einem Pächterwechsel entfernt werden. - Ziergehölze dürfen eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten.
- Waldbäume, Parkbäume und Nussbäume sind unabhängig vom Pflanzdatum bei Pächterwechsel zu entfernen.
2. Einfriedungen
- Formhecken an den Vereinswegen dürfen maximal 1,20 Meter hoch und 0,50 Meter breit sein.
- Lebende Hecken als Abgrenzung zum Nachbargarten sind nicht mehr zulässig und müssen bei Pächterwechsel entfernt werden.
- Zäune dürfen bis zu einer Höhe von 1 Meter errichtet werden.
- Rosen- oder Heckenbögen über der Gartenpforte sind zulässig.
- Sichtzaunelemente sind nur im Bereich der Sitzfläche erlaubt (maximal 3 Stück à 1,80 Meter Breite).
3. Vogelschutz
- Beim Heckenschnitt ist verstärkt auf den Vogelschutz zu achten. Bitte beachtet die Schonzeiten und achtet auf Nester.
4. Kompostanlagen
- Einfassungen aus Asbest, Asbestverbundstoffen oder Fahrzeugreifen sind verboten und müssen bei Pächterwechsel entsorgt werden.
5. Gewächshäuser
- Die zulässige Größe des Gewächshauses ist nun abhängig von der Größe der Parzelle
(pro 100 m2 Gartenfläche 2 m2 Gewächshausfläche, maximal 10 m2).
6. Teiche
- Teiche dürfen maximal 6 m2 groß sein und müssen als Feuchtbiotop mit einer fachgerechten Bepflanzung angelegt werden.
7. Spielgeräte
- Spielgeräte wie Trampoline und Schaukeln müssen im Boden verankert werden und gelten als bauliche Anlagen.
Vor der Aufstellung ist die Zustimmung des Vereins einzuholen.
8. Cannabis
- Der Anbau und Konsum von Cannabis ist im Kleingarten verboten.
9. Poolwasser
- Das Versickern von Poolwasser ist nur mit Genehmigung der Wasserbehörde erlaubt.
10. Verbrennen
- Das Verbrennen von Abfällen ist generell verboten
(auch in Feuerkörben, Feuerschalen etc.). Wärmefeuer sind nur in Feuerschalen oder Feuerkörben mit trockenem Holz erlaubt.
11. Photovoltaikanlagen
- Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
(siehe Anlage PV zur Gartenordnung). Die Anlage darf nur zur Erzeugung von Arbeitsstrom für Gartengeräte dienen.
12. Verbotene Pflanzen
- In Anlage 3 der Gartenordnung findet ihr eine Liste der verbotenen Pflanzen.
- Es wird empfohlen, auf 100 qm zwei Obstbäume auf schwach wachsender Unterlage, ergänzt durch Beerenobst zu pflanzen.
Wo finde ich die neue Gartenordnung?
Die neue Gartenordnung wird in den kommenden Tagen an den Aushängen in unserer Kleingartenanlage bekanntgemacht.
Zusätzlich könnt ihr sie auch unterhalb dieses Textes herunterladen. Ein Druckexemplar erhaltet ihr während der Sprechstunde des Vorstands. Außerdem liegt die Gartenordnung bei der kommenden Mitgliederversammlung aus.
Bitte macht euch mit den neuen Regeln vertraut! Die Gartenordnung ist für alle Pächter bindend, unabhängig vom Datum des Pachtvertragsabschlusses.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Euer Vorstand