KGA Hoffnung e.V.

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Verfasst am 19.09.2021 um 09:45 Uhr

Sicherung von privaten Kleingartenanlagen

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,


der Bezirksverband konnte durch schnelles Handeln und Kauf der Flächen in den vergangen zwei Jahren zwei Kleingartenanlagen davor bewahren, dass diese anderweitig vermarktet wurden (Teilfläche KGA Pappelgrund im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen sowie eine Teilfläche KGA An den Teichen.) 


Weitere vier Teilflächen von Kleingartenanlagen werden seitens der privaten Grundstückseigentümer aktuell veräußert. Alle Mitgliedsvereine wurden bereits Anfang August 2021 darüber informiert. Der Bezirksverband konnte mit großen Anstrengungen ein Vorkaufsrecht mit den Eigentümern sowie einen etwaigen Flächenankauf in Teilbeträgen aushandeln.


  • KGA Am Anger, Teilfläche 25.346,00 m²; Vermarkungspreis seitens der Eigentümer 2.250.000,00 €
  • KGA An den Teichen, Teilfläche 8.224,00 m²; Vermarkungspreis seitens der Eigentümer 12,00 €/m²
  • KGA Pappelgrund, Teilfläche 3.720 m², Vermarktungspreis 12,00 EUR/m² seitens der Eigentümer (ideeller Anteil)


zuzüglich Grunderwerbssteuer (6 %) und Notarkosten. Alle Gartenfreunde sind nunmehr gefragt, ob und wie diese Flächen vor anderweitiger Vermarktung dauerhaft gesichert werden können. Der Senat und der Bezirk prüfen derzeit auch, ob diese Flächen durch Land Berlin aufgekauft werden können, jedoch machte man dem Bezirksverband wenig Hoffnung.



Erstmalig stehen nun alle Delegierten des Bezirksverbandes vor dem Problem, gemeinsam eine Entscheidung treffen zu müssen, ob der Bezirksverband künftig finanziell in der Lage sein wird, Flächen vor Investoren zu schützen und durch Kauf privater Kleingartenflächen dauerhaft für alle Kleingärtner zu sichern. 


Alle Kleingartenvertreter (Delegierte) des Ordentlichen Bezirksverbandstages sind im Jahr 2021 gefragt, über die strategische Ausrichtung des Bezirksverbandes eine Entscheidung zu treffen.


Nachfolgende Beschlussvorlagen stehen daher zum Ordentlichen Bezirksverbandstag zur Diskussion:


  1. Variante 1: keine Beitragserhöhung
  2. Variante 2: Verbandsbeitragserhöhung von 70,00 €/Parzelle auf 130,00 €/Parzelle mit Bildung eines Fonds für Flächenankäufe
  3. Variante 3: Verbandsbeitragserhöhung von 70,00 €/Parzelle auf 180,00 €/Parzelle mit Flächenankauf, Bildung Fonds für Flächenankäufe sowie jährliche Unterstützung an alle Mitgliedsvereine von 50,00 €/Parzelle für ökologische und soziale Projekte in den Vereinen
  4. Variante 4: Verbandsbeitragserhöhung von 70,00 €/Parzelle auf 100,00 €/Parzelle mit Bildung eines Fonds für zukünftige Flächenankäufe



Erwähnt werden muss ebenfalls, dass Kleingartenvereine, die sich nicht auf landeseigener Fläche befinden, keine Förderung für soziale/ökologische Projekte seitens des Landes Berlin erhalten. Lediglich Projekte auf landeseigenen Flächen werden in Berlin finanziell unterstützt.


Einige Gartenfreunde/innen fragen sich bestimmt, was passiert bisher mit meinen 70,00 EUR Verbandsbeitrag jährlich? Lassen Sie uns kurz ein paar wesentliche Eckdaten zusammenfassen:


70,00 EUR/Parzelle x 5.208 Parzellen = 364.560,00 EUR, davon:

  • jährliche Weiterleitung an den Landesverband = 123.950,40 EUR
  • jährliche Weiterleitung 5,00 €/Parzelle an alle Mitgliedsvereine = 26.040,00 EUR
  • jährliche Zahlung gemeinnütziger Finanzmittel an alle Mitgliedsvereine = 37.535,00 EUR

 

Verbleib im Bezirksverband 177.034,60 EUR = 33,99 EUR/Parzelle

(Verwendung für: z. B. Kommunalentgelte Haus des Kleingärtners, Versicherungen z. B. Versicherung für Gemeinschaftsarbeit aller Kleingärtner in der Mitgliedsvereinen, Personalkosten, Instandhaltungskosten Haus des Kleingärtners, Jubiläen der Mitgliedsvereine, Betriebskosten, Schulungsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtskosten, Steuerberaterkosten, Nutzung des kostenlosen Verwaltungsprogramm/ Datenbank für alle Mitgliedsvereine etc.)



Welche Serviceleistung erhält der einzelne Kleingärtner für seinen Verbandsbeitrag, z. B.:

  • Erhalt der Zeitschrift Berliner Gartenfreund
  • Kostenlose Rechtsberatung für den Unterpächter über die Beraterkanzlei
  • Kostenlose Rechtsberatung der Mitgliedsvereine über die Beraterkanzlei
  • Kostenlose Rechtsberatung über den Fachanwalt des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V.
  • Kostenlose Beratungen und Informationsveranstaltungen im Bezirksverband zu den Schwerpunkten: Fachberatung, Bau und Umwelt, Pächterwechsel, Vereins- und Vertragsrecht u. v. m.
  • Kostenlose Teilnahme an allen Schulungsveranstaltungen des Bezirks- und Landesverbandes
  • Unterstützung sozialer/ökologischer Projekte der Kleingartenvereine
  • Vernetzung und Einflussnahme auf Politik und Verwaltung mit dem Ziel dauerhafter Erhalt aller Kleingartenanlagen (näheres ist den jährlichen Geschäftsberichten des Bezirksverbandes zu entnehmen).
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Bestrebungen Einzelner, Beschlussentwürfe und Anträge von Delegierten/ Kleingarten-vereinen im Vorfeld durch Halb-/Fehlinformationen im Keim ersticken zu wollen, hält der Geschäftsführende Vorstand des Bezirksverbandes für nicht solidarisch! Diese Vorgehensweise sichert keine private Kleingartenfläche!


Eine etwaige Ablehnung für etwaige Flächenankäufe aufgrund der zu hohen finanziellen Kosten kann nicht auf den Rücken des Geschäftsführenden Vorstandes des Bezirksverbandes alleine getragen werden. Diese Entscheidung sollten alle Kleingärtner/Delegierten gemeinsam treffen!


Bitte fragen Sie sich, was erwarte ich als Einzelner vom Bezirksverband, wenn meine Parzelle betroffen ist? Bei weiteren Fragen, Kritik oder Hinweisen können Sie sich gerne an den Vorstand ihres örtlichen Kleingartenvereins oder direkt an den Bezirksverband wenden.


Bleiben Sie alle gesund.


Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes

Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.

Berlin, 17.09.2021





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