KGV Ohrestrand
Verfasst am 19.03.2024 um 14:36 Uhr

Verbrennen von Gartenabfällen/Grünschnitt nicht zulässig!

Der Vorstand möchte die Vereinsmitglieder erneut eindringlich darauf hinweisen, dass Grünschnitt und Gartenabfälle auch in Feuerschale oder Feuertonne zum Zwecke der Entsorgung nicht verbrannt werden dürfen.

Bitte beachtet hierzu auch die öffentlichen Aushänge in den Schaukästen.

Grünschnitt und Gartenabfälle sind bitte bei der Öffentlichen Deponie 

Bornsche Strasse an der B71 (ehemalige Mülldeponie)
39340 Haldensleben 

oder jeder anderen Kleinannahmestelle zu entsorgen!


Dokumente: