KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 03.02.2023 um 08:01 Uhr

Erfassung der Laubengröße für die Grundsteuerreform

Liebe Gartenfreunde, 


am 02.02.2023 erreichte uns eine eMail seitens des Stadtverbandes, dass wir die entsprechenden Laubengrößen erfassen müssen. Ferner müssen wir die Laubengrößen an den Stadtverband melden.


Der Bodeneigentümer unseres Vereines ist die Stadt Leipzig, dass Vereinsgelände befindet sich auf den beiden Flurstücken.


Gemäß § 228 Bewertungsgesetz (BewG) sind die Bodeneigentümer Erklärungs- und Anzeigepflichtig. Bei einem Gebäude auf fremdem Grund muss dies unter Mitwirkung des Eigentümers oder des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes erfolgen. Das ist in der Regel der Kleingärtner für seine Laube und der Verein für die Vereinshäuser und sonstige im Vereinseigentum stehende Baulichkeiten innerhalb der Kleingartenanlage (wie z.B. Schuppen, Werkstatt, Lager, Vereinsbungalow, Lauben in leerstehende Gärten.


Diese Baulichkeiten sind nun zu erfassen. Dafür benötigen wir die Unterstützung unserer Kleingärtner.

Denn bei einer wahrheitsgemäßen Selbstauskunft der Eigentümer der Lauben/Baulichkeiten müssten die Bodeneigentümer nicht selbst tätig werden.


Wir möchten auch noch in Bezug auf den Datenschutz klarstellen, der Stadtverband übermittelt dem Eigentümer keine personenbezogenen Daten der Parzellenpächter, nicht einmal die Gartennummern.


Als Beispiel, in der Kleingartenanlage „Musterzwerge“ gibt es 5 Lauben mit einer Gesamtbruttogrundfläche von 175 m², also 5 Lauben mit jeweils 35 m², nur diese beiden Werte, 5 Lauben mit 175 m² Grundfläche, werden an die Bodeneigentümer weitergegeben.


Zu ermitteln ist die Bruttogrundfläche der Laube inkl. überdachtem Freisitz und direkten Anbauten in m². Gemessen werden die Außenmaße der Laube in der Höhe der Bodenbelagsoberkante. Dachüberstände werden nicht mit berechnet. Anbauten sind der Bruttogrundfläche zuzurechnen, wenn sie baulich mit der Laube verbunden sind (z. B. gemeinsame Wand oder direkt aus der Laube begehbar). Fest angebaute überdachte Freisitze sind der Bruttogrundfläche bis zu der Stelle zuzurechnen, wo das Dach über eine Säule oder Wand mit dem Boden verbunden ist.

 

Wir möchten Sie/Euch bitten, das beiliegende Erfassungsformular bis zum 10.03.2023 ausgefüllt an den Vorstand zusenden. Wir müssen seitens des Vorstandes eine finale Meldung bis 24.03.2023 an den Stadtverband abgeben.


Die Meldung mit dem Formular ist verpflichtend! 

 

Mitglieder, welche eine eMail-Adresse hinterlegt haben, erhalten dieses Schreiben direkt per eMail. Ein gesonderter Postversand erfolgt nur, bei Mitgliedern ohne hinterlegter eMail-Adresse.


Für Rückfragen dazu stehen wir sehr gern zur Verfügung. 


Der Vorstand

Dokumente: