👉 Abgabe von Zählerständen und Arbeitsstundennachweisen
Alle Pächterinnen und Pächter sind verpflichtet, ihre aktuellen Zählerstände sowie die Nachweise über geleistete Arbeitsstunden fristgerecht beim Vorstand einzureichen.
Sollte es nicht möglich sein, die Zählerstände selbstständig als Foto zu übermitteln,
ist eigenständig ein Ablesetermin mit dem Vorstand zu vereinbaren.
Nur fristgerecht abgegebene bzw. abgestimmte Unterlagen können bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

