Wer eine neue Gartenlaube errichten bzw. eine bestehende Laube umbauen oder erweitern möchte, muss dies vor Beginn der Arbeiten beim Vorstand beantragen. Grundlage hierfür ist § 4 der Gartenordnung „Errichtung von Gartenlauben und Gerätehäusern“. Dem schriftlichen Antrag ist eine Skizze des geplanten Bauvorhabens beizufügen. Erst nach Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Nachfolgend sind die die wichtigsten Vorgaben im Überblick zusammengestellt:
- Gartenlauben dürfen eine maximale Grundfläche von 24 m² einschließlich Nebenräumen und überdachtem Vorbereich nicht überschreiten. Maßgeblich sind die Außenmaße ohne Dachüberstand.
- Zulässig ist ausschließlich eine eingeschossige Bauweise. Je nach Dachform gelten maximale Gebäudehöhen zwischen 2,60 m und 3,50 m - siehe dazu auch die Infografik am Ende des Beitrags.
- Ein Dachüberstand von bis zu 0,80 m ist zulässig.
- Unterkellerungen und Dachgauben sind nicht erlaubt.
- Ein kleiner verschließbarer Vorratsraum mit einer Fläche von höchstens 2 m² und einer Tiefe von maximal 0,80 m ist zulässig.
- Die versiegelte Gartenfläche darf höchstens 6 % der Parzellenfläche betragen. Die Traufkante bleibt hierbei unberücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Bau- oder Erweiterungsmaßnahmen ohne die erforderlichen Genehmigungen nicht zulässig sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Beginn der Arbeiten an den Vorstand.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Der Vorstand

