Liebe Gartenfreunde,
auf der Jahreshauptversammlung am 07.06.2026 wurde beschlossen, dass an den Außenzäunen der Anlage künftig dunkelgrüne Sichtschutzplanen angebracht werden dürfen. Voraussetzung dafür ist eine fachgerechte und dauerhafte Befestigung.
Beachten Sie außerdem, dass gemäß der geltenden Satzung im Außenbereich, wie Hecken, Zäune etc., eine maximale Höhe von 1,60 m nicht überschritten werden darf.
Wir bitten daher alle Pächter, vorhandene Sichtschutzplanen und Zäune zu überprüfen und diese bei Bedarf bis spätestens 30.06.2026 an die geltenden Vorgaben anzupassen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Der Vorstand

