Aus aktuellem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es mit Beginn der Gartensaison vermehrt vorkommt, dass vor einzelnen Parzellen mehrere Autos abgestellt werden. Gemäß § 9 der Gartenordnung ist das Parken auf den Gartenwegen grundsätzlich nicht gestattet. In Abstimmung mit den direkten Gartennachbarn kann im Einzelfall vereinbart werden, dass jeweils ein KFZ pro Parzelle auf dem Weg abgestellt wird, sofern die Wegbreite dies zulässt und die Durchfahrt weiterhin gewährleistet ist.
Das Abstellen mehrerer Fahrzeuge pro Garten ist nicht zulässig! Für weitere Fahrzeuge stehen öffentliche Parkmöglichkeiten fußläufig zur Verfügung, die entsprechend zu nutzen sind. Besucher oder weitere Familienmitglieder der Pächter sind angehalten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Anlage zu parken.
Wir bitten alle Pächter, diese Regelungen zu beachten, um ein geordnetes Miteinander sowie die Befahrbarkeit der Wege jederzeit sicherzustellen.
Mit besten Grüßen
Der Vorstand

