Am 24. Oktober findet eine erneute Begehung der Gartenanlage durch den Vorstand statt. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Parzellen den Vorgaben der Satzung und der Gartenordnung entsprechen.
Nutzen Sie die Zeit bis dahin, um Ihre Parzelle nochmals zu überprüfen und notwendige Arbeiten zu erledigen.
Worauf bei der Kontrolle besonders geachtet wird:
- Ordnung und Pflege: Parzelle, Wege und Randbereiche sind gepflegt und frei von Unrat. Müll und Unrat sollen entfernt werden.
- Bauliche Anlagen: Laube, Terrasse, Pavillons und sonstige bauliche Einrichtungen entsprechen den zulässigen Vorgaben.
- Anpflanzungen: Hecken, Bäume und Sträucher halten die vorgeschriebenen Maße ein und ragen nicht unzulässig in Wege oder Nachbarparzellen.
- Sicherheit und Zugänglichkeit: Wege und angrenzende Bereiche sind frei und sicher passierbar.
Die vollständigen Vorgaben finden sich auf der Vereinswebseite unter Satzung → Gartenordnung.

