Kleingärtnerverein Engwaad e.V.
Verfasst am 11.07.2026 um 09:49 Uhr

Verantwortung der Pächter bei Waschbären und Insektennestern

Jeder Pächter ist nach den Bestimmungen des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Pflege, regelmäßige Kontrolle und die Verkehrssicherheit seiner Parzelle verantwortlich. Bitte beachten Sie den Aushang der Stadt Neu-Isenburg zum Thema Waschbären. Sie finden die Handlungsempfehlungen auch hier online.


Werden auf einer Parzelle Waschbären oder Bienen-, Wespen- bzw. Hornissennester festgestellt, hat der jeweilige Pächter die erforderlichen Maßnahmen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu veranlassen. Gesetzliche Schutzbestimmungen, insbesondere für Hornissen und andere geschützte Arten, sind zu beachten. Erforderlichenfalls sind die zuständige Naturschutzbehörde oder eine hierfür befugte Fachstelle zu kontaktieren.


Der Verein übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Maßnahmen, die einzelne Parzellen betreffen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Entfernung oder Umsiedlung von Nestern sowie für Maßnahmen im Zusammenhang mit Waschbären.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Der Vorstand