Liebe Gartenfreunde,
aus aktuellem Anlass möchte der Vorstand über die rechtlichen und satzungsgemäßen Rahmenbedingungen zur Verwendung von Vereinsmitteln für Maßnahmen auf einzelnen Kleingartenparzellen informieren.
Maßnahmen zur Entfernung oder Abwehr von Wildtieren oder Insekten, z. B. Waschbären, Bienen oder Wespen, die ausschließlich eine einzelne Parzelle betreffen, liegen grundsätzlich im Verantwortungs- und Kostenbereich des jeweiligen Pächters. Der Vorstand weist darauf hin, dass die fehlende Möglichkeit einer Finanzierung solcher Einzelmaßnahmen nicht auf Untätigkeit, Willkür beruht. Vielmehr ist der Vorstand verpflichtet, Vereinsmittel ausschließlich im Interesse der gesamten Mitgliedschaft und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Vereinssatzung sowie des Vereinszwecks einzusetzen.
Gemäß § 27 BGB hat der Vorstand das Vereinsvermögen ordnungsgemäß zu verwalten. Nach der derzeit geltenden Satzung besteht keine Grundlage für eine Kostenübernahme oder Bezuschussung von Maßnahmen, die ausschließlich einzelne Pachtflächen betreffen. Eine Finanzierung aus Vereinsmitteln ist daher nicht möglich. Darüber hinaus ist der Vorstand verpflichtet, alle Mitglieder nach den Grundsätzen des Vereinsrechts gleich zu behandeln. Eine finanzielle Unterstützung einzelner Maßnahmen auf bestimmten Parzellen könnte dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegenstehen und würde eine entsprechende satzungsmäßige Grundlage voraussetzen.
Hinweis zu den finanziellen Auswirkungen
Sollte die Mitgliederversammlung zukünftig eine Kostenübernahme oder Bezuschussung solcher Maßnahmen beschließen, müssten die hierfür entstehenden Kosten aus den Beiträgen aller Vereinsmitglieder getragen werden. Abhängig vom Umfang der Ausgaben könnten dadurch Beitragserhöhungen oder Einschränkungen bei anderen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben erforderlich werden. Auch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist mit organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden, der ebenfalls von der gesamten Mitgliedschaft getragen wird.
Selbstverständlich unterstützt der Vorstand betroffene Mitglieder weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Beratung sowie durch die Vermittlung zuständiger Behörden oder fachkundiger Ansprechpartner.
Wir bitten alle Mitglieder um Verständnis, dass der Vorstand seine Entscheidungen ausschließlich im Interesse der gesamten Mitgliedschaft und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vereinssatzung trifft.
Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand

