Die Hauptsaison im Garten beginnt. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass die Vogelbrutzeit vom 1. März bis einschließlich 30. September zu beachten ist.
In diesem Zeitraum dürfen Hecken und Büsche nicht entfernt werden, um brütende Vögel nicht zu stören. Zulässig ist jedoch ein Pflegeschnitt von außen, um Hecken in Form zu halten. Achten Sie darauf, dass die Außenhecke vorab auf eine maximale Höhe von 1,60 m angepasst wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Vorstand

