Wie auf der Jahreshauptversammlung am 1. Juni 2025 beschlossen, wird die Erfassung der Stromzählerstände in diesem Jahr durch sogenannte Ableseteams durchgeführt. Eine Meldung des Zählerstands wie bisher über die Stromzettel ist ab diesem Jahr nicht mehr
möglich!
Die Ablesung findet am Sonntag, den 26. Oktober 2025, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr statt.
Dabei wird in jeder Parzelle der Stromzähler kontrolliert und per Foto dokumentiert (Zählernummer und aktueller Stand). Die persönliche Anwesenheit aller Pächterinnen und Pächter während dieses Zeitfensters ist verpflichtend. Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein können, informieren Sie den Vorstand bitte vorab unter Angabe des Grundes. Sorgen Sie in diesem Fall dafür, dass eine Vertretung den Zugang zur Parzelle und das Ablesen des Stromzählers ermöglicht. Bei unangekündigter Abwesenheit wird eine Strafgebühr von 50 Euro erhoben.
Bitte leisten Sie vor der Ablesung des Zählerstands keine Zahlung! Die Zahlung der Stromkosten ist erst nach Erhalt der Stromrechnung vorzunehmen, diese beinhaltet auch den Stromvorschuss für das Jahr 2026.
Wir bitten um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung und danken bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.