Kleingartenverein Frohsinn II e.V.
Tipps für den Garten
zurück zur Übersicht

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

Für den Inhalt dieses Beitrags ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich.

Zum Beitrag des Verfassers
Verfasst am 22.12.2022 um 16:00 Uhr

Die Gartenfachberatung -die feste Säule im Kleingartenwesen 

Gartenfreunden mit Rat und Tat zur Seite stehen und „Grünes Wissen“ vermitteln, z.B. wie man Gärten ökologisch und nachhaltig bewirtschaften kann. Dabei auch die Belange der kleingärtnerischen Nutzung in Betrachtung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege einhalten. Dieses sind wichtige Aufgaben des Gartenfachberaters.   

Wissen auf vielfältige Weise vermitteln

Grundvoraussetzung zur Erlangung und für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist laut Bundeskleingartengesetz (§2) 16 die fachliche Betreuung der Mitglieder einer Organisation.
Bei der Novellierung des Gesetzes 1994 wurden in §3 Abs.1 die Aufgaben des Fachberaters erweitert. Es gilt nun schon seit 26 Jahren, dass „die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege (...) bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt
werden“ sollen.

Der Fachberater berät den Vorstand und die Vereinsmitglieder über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern (Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Pflanzen und
Boden) im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Er kann dies praktisch über Vorführungen und Übungen sowie theoretisch z.B. über Merkblätter, Gespräche und Fachvorträge machen. Er kann dies aber auch während spezieller Sprechtage im Verein, bei Gartenbegehungen, mit einem Stand auf Veranstaltungen oder verabredet oder spontan über den Gartenzaun tun.

 

Bei Bedarf könnte er auch die fachliche Wertermittlung von Gärten bei Pächterwechsel unterstützen. Tatsächlich sind manche Gartenfachberater auch ausgebildete Wertermittler „Grün“, die für den Bezirksverband tätig werden. Viele Gartenfachberater nehmen freiwillig an weiteren Fortbildungen des Verbandes (Bezirk/Land/Bund) teil und etliche arbeiten sogar ehrenamtlich in „Grünen Gremien" wie Naturschutz- und Umweltorganisationen mit. 

 

Die Voraussetzung einer guten Fachberatung ist an erster Stelle das persönliche Engagement, das Auftreten und Fachwissen jedes Einzelnen. Als Grundlage kann eine Ausbildung in „grünen Berufen" von großem Nutzen sein, sie ist aber keine Voraussetzung für die Ausbildung der Fachberater im Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.  In der Ausbildung werden die Grundlagen der Fachkompetenz geschaffen, die der Fachberater seiner Gartengemeinschaft zur Verfügung stellen kann. Für die Fortbildung der Fachberater und Gartenfreunde werden viele Gartenseminare und Workshops angeboten. 

 

Doch auch der Bereich neuer Medien sollte stärker für die Gartenfachberatung eingesetzt werden, um schnelle, moderne und zielgerichtet Fragen und Lösungen für die Mitglieder anzubieten.

 

Einbringen und Unterstützen
Zur Umsetzung wichtiger Festlegungen durch die Fachberatung – z.B. Glyphosatverbot in Kleingartenanlagen – müssen auch bestehende Gartenordnungen oder Unterpachtverträge
immer wieder an die neuesten Beschlüsse und Erkenntnisse angepasst werden.

Bei Bedarf wäre es gut, dass die Fachberater bei Pächterwechsel auch die fachliche Seite der Wertermittlung im Bereich „Grün“ unterstützen. Viele Gartenfachberater nehmen freiwillig an Fortbildungen des Verbandes (Bezirk/Land/Bund) teil und etliche arbeiten auch ehrenamtlich in „Grünen Gremien“ wie Naturschutz- und Umweltorganisationen mit. Hier kann man einen wichtigen Baustein zum Austausch und Weiterentwicklung der Fachberatung für die Gesellschaft erkennen.

Grundlagen für eine erfolgreiche Tätigkeit
Die Voraussetzung einer guten Fachberatung ist an erster Stelle das persönliche Engagement, das Auftreten sowie das Fachwissen jedes Einzelnen. Als Grundlage kann eine Ausbildung in „grünen Berufen“ von großem Nutzen sein, sie ist jedoch keine Voraussetzung für die Ausbildung als Fachberater im Landesverband Berlin der Gartenfreunde. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Fachkompetenz geschaffen, die der Fachberater seiner Gartengemeinschaft zur Verfügung stellen kann. Dies ist eine wichtige Aufgabe des Landesverbandes. Für die Fortbildung der Fachberater und Gartenfreunde werden viele Gartenseminare und Workshops vom Landesverband/Bezirksverband/Kleingartenanlagen angeboten. Dieser wichtige Bereich der Seminare muss aber noch praxisnaher zu den Gartenfreunden gebracht werden.

 

Die Tätigkeit eines Fachberaters ist nur dann von Erfolg gekrönt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Vorstand funktioniert. Von Vorteil wäre es deshalb, wenn der Fachberater auch Vorstandsmitglied ist, um genauso ernst genommen und gleichwertig behandelt zu werden wie andere Vorstandsmitglieder. Seine Funktion im Verein ist von fundamentaler Wichtigkeit und darf in keinem Verein fehlen oder überhaupt in Frage gestellt werden!

In Zeiten des Klimawandels und der Bedrohung der Artenvielfalt ist ein Fachberater mit aktuellem Wissen gefragter denn je. Dieser Bereich stellt eine neue und wichtige Tätigkeit der Fachberatung dar. Zur anschaulichen Darstellung ist ein „Klimagarten“ sehr gut geeignet.


Kleingärtnervereine sollten das Knowhow der Fachberater nutzen, damit Neu- und Altpächter die kleingärtnerische Nutzung optimal praktizieren und diese auch vorzeigen zu können. Letzteres wird im Kampf um den Erhalt von Kleingartenflächen immer wichtiger. Daher ist Fachberatung in
Vereinen noch breiter und vielseitiger aufzustellen.

 

Braucht ein Gartenfachberater für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung über Pflanzenschutz einen Sachkundenachweis? 

 Nein! Ein Gartenfachberater benötigt keinen Sachkundenachweis, denn er übt seine Tätigkeit nicht beruflich aus. Der Freizeitgartenbau fällt pflanzenschutzrechtlich nicht in die berufliche Tätigkeit. 

 

Ein Sachkundenachweis ist nur für den Profi nötig, der beruflichen zum Beispiel im Dienstleistungsgartenbau tätig ist und im Pflanzenschutz berät oder für andere Personen Pflanzenschutzmittel anwendet.

 

Anders sieht es bei der Abgabe, dem Verkauf, von Pflanzenschutzmitteln über das Internet aus. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auch Privatpersonen außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeit einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erwerben müssen. Alle Sachkundigen sind verpflichtet, sich regelmäßig, alle drei Jahre fortzubilden.

 

Fazit

Für den Einsatz als Gartenfachberater ist kein Sachkundenachweise nach §9 Pflanzenschutzgesetz erforderlich. Hier genügt die Ausbildung, die der Landesverband jährlich anbietet und in deren Rahmen auch Grundlagen des Pflanzenschutzes für Gartenfreunde vermittelt werden. Dies stellt eine solide Grundlage dar, um die Gartenfreunde im Bereich Pflanzenschutz zu informieren und zu beraten.

 

 

 

Sven Wachtmann, Vorstandsmitglied für Fachberatung

03/2019

Modul-Obstbau

Modul-Naturschutz

Modul-Klima

Modul-Pflanzenschutz

Dokumente: