Wer fremdes Obst oder Gemüse pflückt und mitnimmt (oder sofort verzehrt), begeht rein formal Diebstahl (gemäß § 242 StGB) und ist damit grundsätzlich strafbar.
In Parzelle 18 ist dies leider geschehen. Hier wurden mehrere Kartoffelpflanzen fein säuberlich ausgegraben, das Kartoffelkraut ordentlich auf einen Haufen gelegt. Saubere Sache! Trotzdem ist dies für den Pächter sehr ärgerlich, vor allem, weil er auf einen Teil seiner Ernte ohne Ausgleich verzichten muss.
Diese Information geht an alle Pächter. Bitte haltet die Augen oder Kameras offen, wer sich hier in fremden Gärten einfach bedient.

