Sie planen eine Laube, einen Geräteschuppen oder eine sonstige bauliche Veränderung in Ihrem Kleingarten? Für alle Bauvorhaben ist eine schriftliche Genehmigung durch den Vereinsvorstand und den zuständigen Bezirksverband erforderlich. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und eine praktische Checkliste, damit Ihr Bauantrag schnell und vollständig eingereicht werden kann.
Jeder Pächter/e jede Pächterin, der/die bauliche Veränderungen an der Laube oder am Grundstück vornehmen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten einen Bauantrag stellen. Der Antrag wird zunächst beim Vorstand des Kleingartenvereins eingereicht; von dort wird er an den zuständigen Bezirksverband weitergeleitet bzw. zur Genehmigung empfohlen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Ausgefülltes Antragsformular (siehe Download weiter unten)
Lageplan des Gartens mit eingezeichneter Position der geplanten Baumaßnahme
Bauzeichnung / Skizze mit Maßen (Grundriss / Seitenansicht)
Kurzbeschreibung des Vorhabens (Materialien, Nutzung, Höhe, Grundfläche)
Fotos des vorhandenen Zustands (optional, empfohlen)
Nachweis über Einhaltung der Gartenordnung / Bestätigung des Vorstands (falls erforderlich)
Schritt-für-Schritt: So reichen Sie den Antrag ein
- Formular herunterladen und vollständig ausfüllen.
Skizzen, Lageplan und Fotos beilegen.
Antrag per E-Mail an den Vorstand senden oder persönlich in der Vereinsgeschäftsstelle abgeben.
Der Vorstand prüft den Antrag und nimmt gegebenenfalls Rücksprache mit Ihnen.
Nach Zustimmung des Vorstands wird der Antrag an den Bezirksverband weitergeleitet.
Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Auflagen (falls vorhanden). Erst danach dürfen die Bauarbeiten beginnen.
Die Bearbeitungszeit kann variieren. Rechnen Sie mit einer Prüfungszeit durch den Vorstand von mehreren Wochen; die Entscheidung des Bezirksverbands kann zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen. Führen Sie keine Arbeiten aus, bevor Sie die schriftliche Genehmigung erhalten haben — sonst riskieren Sie Auflagen oder Rückbaupflichten.

