Informationen für Neupächter
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Verfasst am 03.04.2018 um 10:52 Uhr

Unsere Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil in der Stadt

Berlin,

 

das sind Hochhäuser, Verkehrslärm, Abgase, gestresste Menschen und mittendrin spielende Kinder und Senioren auf der Suche nach einer Parkbank.

 

Unsere Kleingärten gehören zu Berlin


  • Nachhaltige grüne, soziale, ökologische und ökonomische Oasen mitten in der Großstadt

  • Sie sind Oasen der Freizeit und Erholung in freier Natur.

  • Sie ermöglichen körperliche Betätigung und tragen somit zur Fitness und Gesunderhaltung bei. Sie sind für unsere Kinder sichere Spielräume, aber auch Erlebnis- und Lernbereiche in freier Natur, wo es viel zu sehen, zu riechen und zu schmecken gibt.

  • Sie sind für ältere Bürger ein Betätigungsfeld und Begegnungsstätte mit Gleichgesinnten, mit Kleingärtnern.

    Wir sind auch:

  • Lernorte – Grüne Klassezimmer

  • Imkerstandorte

    Sie geben allen, ob jung oder alt, das Gefühl der Geborgenheit in einer Gemeinschaft und sind Brücken zu andern Menschen und zur Natur.

    Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. ist die Dachorganisation der Vereine in den Kleingartenanlagen des Alt-Bezirkes Pankow.

    Wir vertreten die Interessen der Kleingärtner gegenüber den Grundstückseigentümern, dem Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V. und den Behörden.

    Wir arbeiten auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes als Verwalter von Kleingartenanlagen und erfüllen die vom Bezirksamt Pankow von Berlin gestellten Anforderungen für gemeinnützige Kleingärtnerorganisationen zur Förderung des Kleingartenwesens.

    Als Zwischenpächter verwalten wir die Fläche von 123 Grundstückseigentümern mit insgesamt 2,7 Mio. m², auf der sich 58 Kleingartenanlagen mit 5.400 Parzellen befinden.


  • Unser Beitrag zum Klimaschutz

  • Schaffen und Verstetigen von Klima-Gärten in Kleingartenanlagen von Berlin

  • Bewahrung und Optimierung der klimatischen Ausgleichsfunktionen von Kleingärten im städtischen Raum, insbesondere

  • Erhaltung und Neuschaffung von Kaltluftschneisen innerhalb der Großstadt

  • Klimagarten als Wasserspeicher und Wasserquelle, Wasserhaushaltsfunktion

  • Mehrung des Grünvolumens (CO2 – Senkenfunktion, Reduktion von heat-island-Effekten)

  • Bewahrung und Optimierung der ökologischen Ausgleichsfunktionen von Kleingärten, insbesondere Stabilisierung der Biodiversität im städtischen Raum

  • Steigerung des Anpassungspotentials von Flora und Fauna an das geänderte Klima

  • Kleingärten als Beitrag zur Klimagerechtigkeit


Wer einen Kleingarten pachten möchte, sollte sich vorab über einige Voraussetzungen Klarheit verschaffen. Freude an der Natur und an einer aktiven individuellen Freizeitgestaltung sollte der zukünftige Gartenfreund mitbringen. Er muss sich auch dessen bewusst sein, dass in der Gemeinschaft einige Regeln gelten. Die Übernahme einer Parzelle ist mit Kosten verbunden. Beim Abschluss eines Unterpachtvertrages muss der neue Pächter die auf der Kleingartenfläche rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und den Aufwuchs käuflich vom Vorpächter erwerben. Neben dem Pachtzins für die gepachteten Quadratmeter der Parzellenfläche sind auch anteilig Pachtzins für die Gemeinschaftsfläche zu tragen, dazu zählen Wege, Festwiese, Vereinsheim, Parkflächen usw. Außerdem fallen jährlich anteilig die öffentlich-rechtlichen Lasten (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren) entrichtet an. Schließlich kommen einmalige oder auch jährlich anfallende Nebenkosten auf den künftigen Kleingärtner zu, z. B. durch die Mitgliedschaften im Kleingartenverein und in übergeordneten Verbänden, Müllabfuhr, Abwasserentsorgung u. a. Bedingungen und Kosten für die Anpachtung und den Unterhalt eines Kleingartens sind insgesamt aber so sozialverträglich, dass auch Familien mit Kindern oder Senioren so eine günstige Möglichkeit haben, ein Stück Land „unter den Spaten zu nehmen“.

 

Welche Kosten kommen im Jahr auf Sie zu:

  • Pachtzins z. Zeit 0,3571 € / m²

  • Grundsteuer, in den Vereinen unterschiedlich

  • BSR-Gebühren (Straßenreinigung), in den Vereinen unterschiedlich

  • Mitgliedsbeitrag, Umlagen etc. in den Vereinen

  • Müllgebühren, in den Vereinen unterschiedlich

  • Laubenpflichtversicherung

  • Wasser, Abwasser und Elektroenergie, nach persönlichem Verbrauch

     


Dokumente:
Flyer
274.82 KB