Wertermittlung von Aufwuchs, Baulichkeiten und Außenanlagen


Achtung: Seit 01.01.2023 gilt die neue Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.


Für die Verpachtung von Kleingärten sind die Berliner Bezirksverbände in ihrer Eigenschaft als Zwischenpächter zuständig. Bei Aufgabe einer Parzelle durch den Unterpächter entscheidet über die Räumung oder Weiterverpachtung allein der jeweilige Bezirksverband. Die Rechtsbeziehungen sind im jeweiligen Unterpachtvertrag geregelt. Nach diesem Vertrag richten sich auch die Möglichkeiten der Entschädigung des abgebenden Unterpächters für die Weitergabe der auf der Kleingartenparzelle befindlichen Baulichkeiten und Anpflanzungen bei Unterpächterwechsel. Die Höhe der Entschädigung bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. durch Wertermittlungen auf Grundlage dieser „Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten - bei Unterpächterwechsel“ (im Folgenden – Bewertungsrichtlinie – genannt) ermittelt, die vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. unter Einbeziehung der ihm angehörenden Bezirksverbände erarbeitet und beschlossen worden ist.






Gerne können Sie sich mit uns (info@gartenfreunde-pankow.de) für Fragen in Verbindung setzen. Wer Interesse als Wertermittler hat, ist ebenfalls immer gerne willkommen.