Verfasst am 19.04.2024 um 14:30 Uhr

Müssen die Vereine für alle Schulden des Bezirksverbands aufkommen?    

Der Bezirksverband Pankow hat in den vergangenen Jahren ein enormes Minus erwirtschaftet. Die Feststellung, wie hoch genau die aufgelaufenen Schulden sind, ist Teil des laufenden Insolvenzverfahrens. 

Müssen die Pankower Kleingartenvereine für diese Schulden aufkommen, wenn sie ihren Bezirksverband retten wollen? Werden immer wieder neue Nachzahlungen auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen? Könnte die Sanierung zu einem Fass ohne Boden werden, wie manche fürchten?


Gläubiger bekommen nur einen Teil ihrer Forderungen

Nein, lautet die klare Antwort, die darauf beim außerordentlichen Verbandstag der Pankower Gartenfreunde am 11. April gegeben wurde. Ziel des Insolvenzverfahrens ist eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Idealerweise liegt diese bei einer Bedienung von 100 % der festgestellten Verbindlichkeiten, auch wenn Quoten in dieser oder ähnlicher Höhe eher eine Ausnahme darstellen. Im Falle einer Liquidation müssen und können nur die Vermögenswerte verwertet werden, die im Eigentum des Bezirksverbands stehen. Die Quote für Gläubiger ergibt sich dann aus dem faktisch vorhandenen Vermögen nach Abzug der Kosten des Verfahrens.


Für den Fall einer Sanierung im Zuge eines Insolvenzplans müssen Gläubiger bessergestellt werden als in einem Liquidationsszenario. Wie genau ein solcher Plan und folglich die Besserstellung der Gläubiger aussieht, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und gestalterischen Möglichkeiten in dem Insolvenzverfahren. Es besteht jedenfalls keine Verpflichtung für die Mitglieder des Bezirksverbandes, dessen Schulden zu begleichen.


2025 voraussichtlich wieder im Plus

Der Insolvenzverwalter berichtete, dass der Bezirksverband schon jetzt finanziell deutlich besser dastehe als vor der Insolvenz. Für das Jahr 2025 könne voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss gerechnet werden. Auslöser der Finanzkrise waren nach derzeitiger Erkenntnis insbesondere Personalkosten in der Vergangenheit, die im laufenden Insolvenzverfahren signifikant gesenkt werden konnten.


Stand vom 19.04.2024