Verfasst am 05.05.2025 um 10:24 Uhr

Steuerliche Gemeinnützigkeit steht nicht mehr in Frage    

Im Zusammenhang mit der massiven Veruntreuung finanzieller Mittel durch ehemalige Funktionäre des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V. wurde viel über die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit und die daraus resultierenden Folgen, vor allem für die Mitgliedsvereine des Bezirksverbandes, diskutiert.


Was bedeutet die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit?
Eine Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit führt in der Regel zu Steuernachzahlungen für eventuell entstandene Überschüsse in der Haushaltsführung, zu nachträglichen Sozialabgaben auf Ehrenamtspauschalen, zur Nichtabzugsfähigkeit von Spenden bei Spendern und zur Veranlagung von Grundsteuern bei Grundbesitz.

Noch steht zwar im Raum, dass die steuerliche Gemeinnützigkeit für die Jahre 2021 bis 2023 durch das zuständige Finanzamt für Körperschaften rückwirkend aberkannt werden könnte. Dies wird derzeit mit der Bearbeitung der finanziellen Jahresabschlüsse für diese Jahre und mit den dazu angefertigten Körperschaftssteuererklärungen geprüft und bearbeitet. Die vom Insolvenzverwalter beauftragte Steuerberatungskanzlei informierte in diesem Zusammenhang, dass es zu Steuernachzahlungen im unteren vierstelligen Bereich kommen könnte, wenn, wie erwartet, die steuerliche Gemeinnützigkeit im Prüfzeitraum aberkannt werden wird. Dies ist jedoch bis zum Redaktionsschluss entgegen anderslautender Meldungen nach wie vor noch nicht geschehen.

Seit dem 01.09.2023 ist steuerliche Gemeinnützigkeit zweifelsfrei
Mit verbindlicher schriftlicher Auskunft vom 24.04.2025 teilte nunmehr das zuständige Finanzamt nach einer mehrwöchigen Bearbeitung dem Insolvenzverwalter mit, dass ab Beginn des Insolvenzverfahrens ab 01.09.2023 die Voraussetzungen für die steuerliche Gemeinnützigkeit wieder erfüllt sind, wenn der Bezirksverband Pankow die in der Abgabenordnung förderungsfähigen Ziele – Förderung der Kleingärtnerei – erfüllt und der Insolvenzplan verabschiedet wird.

Befürchtungen der Kleingartenvereine ausgeräumt
Damit sind jegliche Bedenken ausgeräumt, wonach Beitragszahlungen von Mitgliedsvereinen des Bezirksverbandes zur Aberkennung derer steuerlichen Gemeinnützigkeit führen würden. Das Finanzamt für Körperschaften bestätigt mit dieser verbindlichen Auskunft sowohl den Rechtsstandpunkt des bestellten Insolvenzverwalters als auch der kleingärtnerischen Dachorganisationen. Es bleibt festzustellen, dass es – wie in diesem Fall – oft keine schnellen und einfachen „Antworten“ gibt, sondern dass ein Urteil der Experten abgewartet werden sollte. Das ist nunmehr geschehen.

Grünes Licht für die Beendigung des Insolvenzverfahrens

Von der abschließenden Beurteilung der steuerrechtlichen Situation hing die Einreichung des Insolvenzplanes durch den bestellten Verwalter beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg ab. Es darf davon ausgegangen werden, dass nunmehr der Plan dem Gericht schnellstmöglich vorgelegt wird und die Gläubigerversammlungen beginnen.

In diesem Prozess wird der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow eine Delegiertenversammlung durchführen müssen, bei der über eine Zustimmung zum Insolvenzplan und über eine Fortsetzung seiner Tätigkeit beratschlagt werden muss.

Bei einem positiven Abschluss des Verfahrens wird der Verband frei sein von Schulden und kann wieder eigenständig arbeiten. Dazu bedarf es engagierter Menschen, die die Geschicke des zweitgrößten Berliner Bezirksverbandes der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in zuverlässige Hände nehmen.