Einigkeit zur Rose e.V. gegr. 1932
Mein Weg zum Kleingärtner

Wer Pächter eines eigenen Kleingartens werden möchte, muss zunächst Mitglied in einem Kleingartenverein werden, der für die Kleingartenanlage zuständig ist.


Eine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Kleingartenverein ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme eines Kleingartens. Mit dem Verein wird dann letztlich auch der Pachtvertrag geschlossen.


Um Mitglied in einem Kleingartenverein zu werden und sich dementsprechend als Pächter für einen Kleingarten zu qualifizieren, muss ein Antragsformular für die Mitgliedschaft ausgefüllt werden. 



Angehende Kleingärtner sollten sich vor einer Bewerbung auf einen Kleingarten einige Fragen stellen. So sollte überdacht werden ob man Lust hat, einen Garten zu pflegen, gesundes Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anzubauen und in diesem auch aktiv zu wirken. Freude an der Natur muss natürlich ebenso vorhanden sein wie die Bereitschaft, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft einzubringen. Es muss ausreichend Freizeit vorhanden sein, um den Anforderungen eines Kleingartens gerecht zu werden. Ein eigener Garten bietet aktive Erholung und Freude und sollte nicht als Last und Bürde empfunden werden, weil die Zeit fehlt. Natürlich sollte auch die ganze Familie Freude daran haben, sich im Garten aufzuhalten und diesen mitzugestalten. Ein Kleingarten kann schnell zum Familienprojekt werden, an dem alle Spaß haben. Wer sich über all diese Punkte im Vorfeld Gedanken macht und dann zu dem Schluss kommt, dass ein Kleingarten genau das Richtige ist, der kann beruhigt seine Bewerbung an den Verein abschicken.



Nochmals zur Information


Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient. (siehe Bundeskleingartengesetz)  Der Anbau von Obst und Gemüse muss die Nutzung der Einzelparzelle maßgeblich prägen.

Die Parzellen sind keine Wochenend oder Erholungsgärten .



Wichtiger Hinweis:


Häufig liest man in Kleinanzeigen oder hört von (bisherigen) Pächtern eines Kleingartens, sie hätten einen Garten „zu verkaufen“. Dies ist eine Fehlinformation und Irreführung! Grundsätzlich können Kleingärten eines Kleingärtnervereins nicht „verkauft“, sondern lediglich neu verpachtet bzw.  nur gepachtet und nicht ge- oder verkauft werden!!!

Die Kleingärten unseres Vereins werden nur durch den Vorstand verpachtet. Ein ausscheidender Pächter kann und darf potenzielle Interessenten suchen, diese  müssen sich jedoch zunächst beim Vorstand schriftlich bewerben. Die endgültige Entscheidung, an wen der Kleingarten verpachtet wird, trifft der Vorstand.

Ohne Zustimmung des Vorstandes kann kein neuer Pachtvertrag geschlossen werden! 

Der bisherige (ausscheidende) Pächter handelt rechtswidrig, wenn er versucht, seinen Garten ohne Zustimmung des Vorstandes weiterzugeben! Zahlen Sie daher kein Geld an einen ausscheidenden Pächter und treffen Sie keine anderweitigen Vereinbarungen, ohne dass eine Zustimmung des Vorstandes zur Neuverpachtung des Kleingartens vorliegt, Ihr Geld ist dann weg!

Wertermittlung: Vor jeder Neuverpachtung eines Gartens wird von einem dazu ermächtigten Schätzer eine Wertermittlung durchgeführt. Die Kosten für die Wertermittlung trägt der ausscheidende Pächter. Die Wertermittlung dient der Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Parzelle einschließlich der darauf befindlichen Baulichkeiten, sowie ggf. der Feststellung von Auflagen, die vor einer Neuverpachtung erfüllt sein müssen. Eine Wertermittlung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn dem Vorstand eine ordentliche schriftliche Kündigung des Pachtgartens vorliegt!


Als Gartenfreunde und Pächter unserer Kleingärten wünschen wir uns Menschen, die über die kleingärtnerische Nutzung ihres Gartens hinausgehend am Gemeinschaftsleben interessiert und bereit sind, auch einmal  "ehrenamtlich" anzufassen, wo es notwendig ist. Alle unsere Vorstandsmitglieder und einige weitere Gartenfreunde arbeiten unentgeltlich und opfern ihre Freizeit aus Idealismus und Überzeugung für eine gute Sache. Wenn Sie diese Gesinnung unterstützen möchten, freuen wir uns jederzeit über Ihr Interesse, Gartenpächter und Mitglied unseres Vereins zu werden!


Mit herzlichen Grüßen und vielleicht bis auf bald!