Gartenverein Fließtal e.V.
Satzung & Gartenordnung

Der Übersichtlichkeit wegen stehen hier von insgesamt 14 Paragrafen drei ausgewählte in Auszügen. Es geht darum, der interessierten Leserschaft einen ersten Einblick in das Regelwerk des Vereins und in die "Gartenordnung" in der jeweiligen Fassung von 2018 zu geben.  


SATZUNG (Auszug)


Zweck und Ziele des Vereins 


1. Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens auf demokratischer Grundlage. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er erstrebt, ausschließlich das Kleingartenwesen zu fördern und seine Mitglieder fachlich zu betreuen.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke [...]. 

3. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. [...]

4. Die Interessen der Mitglieder (Unterpächter) gegenüber dem Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e.V.
(Zwischenpächter) insgesamt oder im Einzelfall zu unterstützen.


5. Weitere Ziele des Vereins:
- Pflege der Gemeinschaft
- Förderung des Umweltschutzes
- Pflege des Landschaftsschutzes

Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder am Kleingartenwesen interessierte Bürger werden, der einen festen Wohnsitz mit polizeilicher Anmeldung nachweist. [...]

2. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der geschäftsführende Vorstand. [...]

3. Die Aufnahme erfolgt gegen Zahlung einer festgesetzten Aufnahmegebühr [...].

4. [...]

5. Die Mitgliedschaft im Verein ist die Voraussetzung für den Abschluss eines Unterpachtvertrages an einer im Wirkungsbereich des Bezirksverbandes liegenden Parzelle.

6. Ehepartner / in oder Lebensgefährten/ in und volljährige Kinder von Mitgliedern können durch schriftlichen Antrag Mitglied im Verein werden. [...]

7. Die Vermittlung, der Erwerb oder die Abgabe eines Kleingartens durch einen Makler ist unzulässig.

8. Das Mitglied hat jede Veränderung seiner Meldeanschrift bzw. Wohnanschrift umgehend dem Vorstand des Vereins schriftlich mitzuteilen.


Sonstige Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt, kein Mitglied erhält Sonderrechte. Jedes Mitglied hat aktives oder passives Wahlrecht zu den Vereinsämtern.
Jedes Mitglied des Vereins verpflichtet sich, folgendes zu beachten und einzuhalten:

1. die Satzung des Vereins bei Aufnahme in den Verein durch eigenhändige Unterschrift anzuerkennen und zu befolgen

2. sich an den Pachtvertrag des Bezirksverbandes Reinickendorf und an die Gartenordnung zu halten

3. Mitgliederversammlungen, Jahres- oder außerordentlichen Versammlungen beizuwohnen und die in ihr gefassten Beschlüsse Folge zu leisten

4. die festgesetzten Sätze für Aufnahme oder Umschreibung sowie Beiträge, Pacht und Umlagen termingemäß, jährlich im Voraus, zu zahlen

5. Wege und Zäune an seiner Parzelle in Ordnung zu halten. Bei Pflichtarbeiten, z. B. dem Instandhalten der vereinseigenen Einrichtungen, mitzuwirken oder Ersatz zu stellen oder nach Absprache mit dem Arbeitsobmann diese später nachzuholen. Pflichtarbeiten müssen mindestens 14 Tage vor Beginn vom Vorstand bekannt gegeben werden

6. Der beschlossenen Gartenordnung ist Folge zu leisten


GARTENORDNUNG 

1. Grundlage zur Nutzung des Gartengeländes ist der Pachtvertrag, das Bundeskleingartengesetz und die Satzung des Gartenvereins Fließtal e.V.
2. Die kleingärtnerische Nutzung nach dem BkleinGG ist als Unterpächter einer Kleingartenparzelle bindend.
3. In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September ist von 13-15 Uhr auf dem Kleingartengelände eine Mittagsruhe einzuhalten, ausgenommen sind spielende Kinder, wobei die Eltern verpflichtet sind, die Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten anzuhalten.
Die strikte Mittagsruhe kann durch besondere Umstände z.B. Gefahrenabwendung oder Arbeiten an Werktagen durch beauftragte gewerbliche Unternehmen außer Kraft gesetzt werden.
4. Die Zufahrt zum Kleingartengelände in der Egidystr. 42 B, 13509 Berlin, ist mit einer Schranke versehen. Die Absperrung ist nach jedem Befahren abzuschließen.
5. Das Parken, Reparieren und Reinigen von Kraftfahrzeugen und Krafträdern auf dem Gelände ist aus Gründen des Umweltschutzes und zur Reinhaltung unseres Trinkwassers untersagt.
6. Das Befahren des Kleingartengeländes mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nur zum Be- und Entladen, jedoch nicht in den Ruhezeiten gestattet. Auf dem Gelände ist im Interesse aller Gartenfreunde die Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) einzuhalten. Das Befahren des Geländes ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zu unterlassen.
7. Jedes Mitglied ist verpflichtet die Fläche vor seiner Parzelle ständig in Ordnung zu halten, insbesondere vom Unrat freizuhalten.
8. Frisches Grünmaterial, Laub oder behandeltes Holz, Bauholz, Möbelreste und andere
Abfälle zu verbrennen, ist generell verboten. Jedes offene Feuer (z.B. in einer Feuerschale) ist auf dem Pachtgegenstand unzulässig. Davon ausgenommen ist die Nutzung von handelsüblichen, transportablen Grillgeräten.
9. Das Anpflanzen hochstämmiger Waldbäume, Weiden, Pappeln und höherer Zierbäume ist zu unterlassen.
10. Mit dem Beitritt wird ein Jahresvereinsbeitrag in Höhe von derzeit 70,- € (Bezirksamtsparzellen 40,- €) erhoben, der spätestens am 31. März eines jeden Jahres auf das Konto: Gartenverein Fließtal e.V., Commerzbank Berlin, IBAN: DE23 1004 0000 0970 3422 00, BIC: COBADEFFXXX eingezahlt werden muss.
Der durch den Zwischenpächter festgesetzte Jahrespachtzins einschließlich der
aufgeführten Nebenkosten (Umlage, Verbandsbeiträge, öffentlich-rechtliche Lasten
etc.) wird im Voraus bis zum 27. Dezember eines jeden Jahres gemäß
Rechnungszustellung auf das o.a. Konto des Gartenvereins Fließtal e.V. überwiesen.
Entstehende Mahnkosten i. H. v. 10,- € gehen zu Lasten des Mitglieds.
11. Mit dem Beitritt wird eine finanzielle Umlage i. H. v. 150,- € fällig. Für Kinder sowie Enkelkinder von Mitgliedern beträgt die Umlage bei Fortführung der Mitgliedschaft 100,- €. Der vom Bezirksverband der Kleingärtner in Reinickendorf e.V. festgesetzte an den Verein zu zahlende Betrag bei Pächterwechsel ist ebenfalls auf das Vereinskonto zu überweisen.
12. Jährliche Gemeinschaftsarbeiten von vier Stunden sind abzuleisten. Ersatzweise sind im Voraus 80,- € mit dem Jahresbeitrag zu entrichten. Die Summe wird bei Entrichtung der geleisteten Gemeinschaftsarbeit mit max. 20,- € pro Stunde im Rahmen der folgenden Jahreshauptversammlung zurückerstattet. Die Vorstandsarbeit wird mit der Gemeinschaftsarbeit gleichgesetzt.
Gez. Der Vorstand