KGV Am Gothensee e.V.
Für Interessenten

Wir weisen darauf hin, dass vom neuen  Pächter vorab ein Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverein “Am Gothensee” e.V. gestellt werden muss, sowie die Erfüllung der kleingärtnerischen Nutzung nach Bundeskleingartengesetz besteht. 

Eine Nutzung als Freizeit- und Erholungsgrundstück bzw. die Vermietung oder Nutzung als Ferienobjekt des Kleingartens, stellt ein Verstoß gegen das Bundeskleingartengesetzes dar.

Nach den Satzungen der Gemeinde Heringsdorf besteht für nicht einheimische Pächter eine Pflicht zur Abgabe einer Jahreskurabgabe sowie die Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer an die Gemeinde.


Besteht das Interesse an einer Gartenparzelle aber es steht gerade nicht das Passende zur Verfügung? 


Wir haben eine Warteliste und informieren über frei werdende Parzellen.


Bei Interesse das Antragsformular ausgefüllt per E-Mail an den Vorstand senden.

Dokumente: