Es werden alle Gartenfreunde dringend darauf hingewiesen, bei den Hecken zum Weg hin einen regelmäßigen Formschnitt durchzuführen.
Der Entsorgungsdienstleister Alba benötigt für die Anfahrt der Parzellen für die Grubenentleerung eine
Mindesthöhe von 4,00m
Mindestbreite von 3,50m
sollten diese Mindestanforderungen weiterhin nicht gewährleistet werden, wird Alba die Abfahrt der nicht zugänglichen Parzellen verweigern.
Mit dem Entsorgungsdienstleister ist ein vor Ort Termin am 07.08.2026 vereinbart.
Sollten bis zum 07.08.2026 bei den Hecken nach den Formschnitten nicht die benötigte Mindestbreite der Wege für Alba vorliegen, wird der Vorstand bei dringender Notwendigkeit eine Ausnahmegenehmigung für größere Heckenschnittmaßnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen.

