KGV Am Gothensee e.V.
Verfasst am 20.11.2025 um 19:26 Uhr

Zusammenfassung der Jahreshauptversammlung vom 02.08.2025

Für euch das Wichtigste zur Jahreshauptversammlung 

vom 02.08.2025 zusammengefasst



gestellte Anträge:


1.)  Die bisherige Vereinssatzung sowie Gartenordung bleibt vorerst bestehen.

      (weiterhin 100,00 € Aufnahmegebühr und 30,00 € bei Nichtteilnahme am         

      Arbeitseinsatz)

                         wurde seitens des Vorstandes, aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, von der Tagesordnung genommen


2.)  Anschaffung eines Vereinshauses/Übernahme der Parzelle 41

                         wurde mehrheitlich von den Mitgliedern abgelehnt


3.)  Laut gesetzlicher Vorgabe sind alle Solarstrombetreiber von Balkonkraftwerken

       dazu verpflichtet von analogen auf digitale Stromzähler umzurüsten.

                        unverzügliche Umrüstung von analog auf digitale Zähleinrichtung, spätestens jedoch zum 31.03.2026

 

4.)  In den kommenden Jahren soll das teils marode Wasserleitungsnetz nach und         

       nach durch Eigenarbeit in den folgenden Arbeitseinsätzen saniert werden.

       Dafür wurden Rücklagen von bereits 12.000,00 € gebildet.

       Begonnen soll mit dem Leitungsstrang der folgenden Parzellen:  

                          57, 58, 59, 60, 70, 71, 72, 73, 74, 75

      Erneuert wird bis zur Hauptwasseruhr der oben genannten Parzellen.

      Hier werden zuvor Kostenvoranschläge bezüglich der Materialien eingeholt.


5.)  Anschaffung eines Vereinszeltes;

       in der Größe 12m x 6m mit einer Obergrenze von 1.600,00 €

                        wurde mehrheitlich von den Mitgliedern zugestimmt

 

 

weitere organisatorische Angelegenheiten:


a.) Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung;

      Aufstellung von Mülltonnen

      Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen        

     Abfallentsorgung wurde seitens des Landkreises abgelehnt.

      Anfallende Müllgebühren sind für die Saison(Mai-September) von ca. 7,50 € pro  

     Parzelle verpflichtend.

     Dadurch sind wir als Verein auch berechtigt einmal im Jahr Sperrmüll zu  

     beantragen.

     Die Müllgebühr wird in der Jahresabrechnung für Strom und Wasser mit aufgeführt.

     Eine Aufstellung der Mülltonnen wurde, aufgrund von auftretender illegaler Müllentsorgung 

     sowie entstehender Schädlingsplage, durch die Mitglieder abgelehnt.


b.) Änderung/Erhöhung des Jahresbeitrages auf 140,00 € (ab 2026) 

     durch zzgl. Kosten wie Erhöhung der Kreisverbandsumlage(12,00 € ab 2026), Vereinshomepage 

     Buchhaltungssoftware und Rücklage für  Reparaturen.

     Jedes Mitglied erhält künftig hierzu ab Januar 2026 eine gesonderte Rechnung.

     Bitte erst dann den Jahresbeitrag(Pacht, Umlagen usw.) unter Angabe der      

     Rechnungsnummer überweisen!!!