Ab sofort steht auf unserer Homepage im Bereich „Dokumente“ ein Antrag zur Genehmigung der Nutzung einer Feuerschale zur Verfügung.
Dieser kann bequem heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend per E-Mail an den Vorstand gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigung zwingend ein Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz erforderlich ist. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Eine private Haftpflichtversicherung allein ist hierbei nicht ausreichend. Der Versicherungsschutz muss ausdrücklich auch die Gartenlaube beziehungsweise den Kleingarten einschließen.
Dies kann beispielsweise über:
- eine Hausratversicherung mit eingeschlossenem Kleingarten
oder - eine separate Laubenversicherung
erfolgen.
Hintergrund ist, dass sich Feuer – insbesondere bei Trockenheit oder Wind – schnell ausbreiten und Schäden sowohl am eigenen Garten, als auch an benachbarten Parzellen, Lauben oder Gemeinschaftseigentum verursachen können.
Über unseren Verein besteht die Möglichkeit, aufgrund bestehender Sonderkonditionen über den Stadtverband eine entsprechende Laubenversicherung abzuschließen.
Bei Interesse oder Fragen hierzu kommen Sie gerne zum Sprechtag oder melden Sie sich per E-Mail beim Vorstand.
Der Vorstand

