KGV Am-Paul-Riebeck-Stift e.V.
Über uns

Gegründet: 1911

Unser Verein verbindet rund 300 Pächterinnen und Pächter und ist als gemeinnützig anerkannt. Grundlage der Gemeinnützigkeit ist die Bewirtschaftung der Parzellen nach dem Bundeskleingartengesetz. 


Wir möchten natürlich im Verein gärtnern,  uns dabei gegenseitig mit Rat und Tat unterstützen, gemeinsam werkeln, basteln, feiern und vieles mehr. 


Das Vereinsleben ist in der Satzung geregelt. Aktuell wird diese komplett überarbeitet und auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt. In einer Satzung steht unter anderem, wann und wie der Vereinsvorstand gewählt wird und welche Rechte und Pflichten die Pächterinnen und Pächter – über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzen hinaus – haben. 


Im Bundeskleingartengesetz ist unter anderem festgelegt, 

  • dass die Nutzung kleingärtnerisch zu erfolgen hat, das heißt, in erster Linie dem Anbau von Gemüse und Obst für den Eigenbedarf dienen muss,
  • wie groß die Gartenlaube sein darf,
  • welche Pflanzen nicht im Kleingarten wachsen dürfen,
  • welche maximale Größen für Planschbecken, Trampoline und ähnlichem zulässig sind,
  • und einiges mehr...