KGV Am-Paul-Riebeck-Stift e.V.
Verfasst am 15.12.2025 um 19:00 Uhr

Wichtig!


Verbot von Feuerwerkskörpern in der gesamten Gartenanlage 


Liebe Gartenfreunde, 

das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der gesamten Gartenanlage zu unterlassen!  


Warum? 


Es ist kaum jemand im Garten anwesend, weshalb ein Brandausbruch in bspw. einer Gartenlaube viel zu spät oder unter Umständen gar nicht bemerkt wird. 


Und ja, auch bei nass-kaltem Wetter können Brände entstehen! 


Lasst uns also im Interesse aller darauf achten, dass niemand auf dem Gelände unserer Gartenanlage ein Feuerwerk zündet! 


Herzliche Grüße 


Euer Vorstand