Liebe Vereinsmitglieder,
wir möchten euch über den aktuellen Stand in Bezug auf das Pachtverhältnis der Gaststätte sowie zur Parkplatzsituation informieren. Uns ist bewusst, dass viele von euch sich eine regelmäßige und umfassende Kommunikation wünschen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass wir nicht immer sofort und im Detail berichten können. In laufenden rechtlichen Verfahren sind wir an Fristen, anwaltliche Abstimmungen und Vertraulichkeit gebunden. Zudem müssen wir sicherstellen, dass öffentliche Aussagen den rechtlichen Prozess nicht beeinträchtigen.
Der Vorstand nimmt seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern sehr ernst. Dazu gehört, rechtliche Risiken zu vermeiden, die Interessen des Vereins zu schützen und verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umzugehen.
1. Aktueller Stand zum Pachtverhältnis der Gaststätte
Nach der Kündigung des Pachtvertrags hat der Verein den gesamten Vorgang an einen Rechtsanwalt übergeben. Die Pächter erhielten eine Fristsetzung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Da diese Frist ohne Reaktion verstrichen ist, wird nun das gerichtliche Verfahren eingeleitet.
Um die rechtliche Position des Vereins nicht zu gefährden, können wir zum laufenden Verfahren derzeit keine weiteren Details veröffentlichen. Dies ist Teil unserer Pflicht, Schaden vom Verein abzuwenden und ein geordnetes, rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten.
2. Parkplatz- und Beschilderungssituation
Die Parkflächen vor der Anlage sind seitens der Stadt Neu-Isenburg an unseren Verein als „Gemeinschaftsstellplätze“ verpachtet. Gemäß §â€¯2 unserer Satzung ist der Verein verpflichtet, diese Flächen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das bedeutet: Die Parkplätze dürfen von jeder Person genutzt werden, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft oder einer Nutzung der Gaststätte.
Der Vorstand hat die ursprünglich mit den Pächtern getroffenen Regelungen zur Parkplatznutzung daher als unwirksam erklärt. Ein Widerspruch der Pächter gegen diese Erklärung ist bis heute nicht erfolgt. Wir gehen daher davon aus, dass die Erklärung akzeptiert wurde.
Trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die von den Pächtern angebrachten Schilder bislang nicht entfernt. Auch die auf dem Vereinsgelände angebrachten Wegweiser entsprechen nicht den vertraglichen Vereinbarungen und wurden ebenfalls trotz wiederholter Hinweise nicht zurückgebaut.
Der Vorstand ist verpflichtet, die Einhaltung des Pachtvertrags sicherzustellen und die Interessen des Vereins zu schützen. Auch diese Punkte werden daher anwaltlich begleitet.
3. Warum wir nicht immer sofort informieren können
Der Vorstand möchte sich ausdrücklich dafür entschuldigen, dass wir euch nicht jederzeit so umfassend informieren können, wie wir es gerne würden. Unsere Zurückhaltung ist jedoch kein Zeichen von Untätigkeit – im Gegenteil:
- Wir müssen rechtliche Vorgaben und anwaltliche Empfehlungen beachten.
- Wir tragen die Verantwortung, den Verein vor Nachteilen zu schützen.
- Wir dürfen nur Informationen weitergeben, die gesichert, abgestimmt und rechtlich unbedenklich sind.
- Wir handeln stets im Rahmen unserer Sorgfalts- und Fürsorgepflicht, um Schaden vom Verein und seinen Mitgliedern abzuwenden.
Wir versichern euch, dass wir alle relevanten Entwicklungen sorgfältig begleiten und euch informieren, sobald dies rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Euer Vorstand 20.12.2025

