Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Regeln und Ruhezeiten für den
KGV "Kornblumen" Landsberg-Gütz e.V.
Regeln& Ruhezeiten in der Gartenanlage
- Die 1/3-Regelung: Um den Kleingartenstatus zu wahren, muss die Fläche gedanklich geteilt werden:
- Anbau: Mindestens 1/3 der Fläche für Obst und Gemüse. 🍎
- Erholung: Maximal 1/3 für Zierpflanzen, Rasen und Blumen. 🌻
- Bebauung: Maximal 1/3 für Laube (maximal 24 m² Inkl. Terrasse) und Wege. 🏠
- Ökologische Bewirtschaftung: Der Einsatz von chemischen Spritzmitteln (Herbizide/Pestizide) ist zu vermeiden. Die Förderung von Nützlingen und der Erhalt des Bodens stehen im Vordergrund. 🐝
- Bauliche Veränderungen: Jegliche festen Bauten, Pools oder größere Gewächshäuser sind beim Vorstand schriftlich zu beantragen und genehmigen zu lassen.Vorab
- Gemeinschaftspflicht: Die Pflege der Wege vor der eigenen Parzelle sowie die Teilnahme an den festgesetzten Stunden zur Gemeinschaftsarbeit sind für alle Mitglieder verpflichtend. 🛠️
🤫 Ruhezeiten (Allgemeine Richtwerte)
Um ein friedliches Miteinander zu garantieren, gelten in der Regel folgende Ruhezeiten, während derer lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Häckseln, Bohren) untersagt sind:
- Mittagsruhe: Täglich von .13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Abendruhe: Ab bis zum nächsten Morgen um .20:00 Uhr07:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe. An diesen Tagen sind laute motorbetriebene Geräte nicht gestattet.

