KGV Seewiesen e.V. Dresden
KGV Seewiesen e.V. - Vereinsheim Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Gäste und Besucher des Vereinshauses KGV Seewiesen e.V. Mit dem Betreten des Gebäudes und des Geländes erkennt jeder diese Ordnung an. Der Vereinssaal einschließlich der Nebenanlagen ist in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Beendigung der Vermietung wieder an den Beauftragten des Vorstandes zu übergeben. 


1. Allgemein

  • Das Parken von Autos in der Kleingartenanlage ist nicht gestattet.
  • Politische Interessen jeglicher Art werden nicht geduldet. Veranstaltungen mit politischem Charakter sind untersagt.


2. Ordnung und Sauberkeit

  • Pfleglicher Umgang: Behandle das Inventar und die Räumlichkeiten so, als wäre es euer eigenes.

  • Müllentsorgung: Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Wer Müll macht, macht diesen auch wieder weg!

  • Rauchen: Im gesamten Gebäude herrscht striktes Rauchverbot. Zum Qualmen bitte vor die Tür gehen und die Aschenbecher nutzen.

  • Toiletten: Diese sind ordentlich und in dem Zustand wie vorgefunden zu verlassen. In der WC- Abflussanlage sind keine Essensreste sowie Sanitärartikel einzuwerfen.

  • Ordnungsmäßigkeit: Wird bei der Rückübernahme im Beisein des Mieters durch den Vermieter kontrolliert.


3. Lärmschutz und Ruhezeiten

  • Nimm Rücksicht auf die Nachbarn und andere Mitglieder. Ansonsten wünschen wir fantastische Feier in unserem Vereinsheim.

  • Ab 22:00 Uhr ist jeglicher Lärm außerhalb des Vereinshausesverboten, im Vereinshaus ist auf eine solche Lautstärke zubeschränken, dass Anwohner nicht beeinträchtigt werden.


4. Sicherheit

  • Saalkapazität: Ist aus Sicherheitsgründen bei Vermietungen mit 40 Personen festgelegt.
  • Brandschutz: Notausgänge und Rettungswege müssen immer frei gegehalten werden. Offenes Feuer (außer an den Grillstellen) ist im Haus verboten. 

  • Geräte: Das mitbringen von elektrischen Küchengeräten ist nicht gestattet.

  • Verschluss: Der Letzte macht das Licht aus und schließt die Türen ordentlich ab! Bitte prüft beim Verlassen auch, ob alle Fenster zu sind.


5. Nutzung der Küche und Gemeinschaftsräume

  • Nach der Nutzung ist gebrauchtes Geschirr abzuwaschen und wegzuräumen.

  • Auch ist die Sauberkeit aller bereiche zu Gewährleisten.

  • Mitgebrachte Lebensmittel im Kühlschrank sind nach der Veranstaltung wieder mitzunehmen.


6. Haftung

  • Das Objekt ist bei der Rückübergabe an den Verein im gleichen Zustand zu übergeben, wie es bei der Übernahme vorgefundenwurde. 

  • Für Beschädigungen muss der Mieter Haftung übernehmen,wird in Rechnung gestellt. Alle Räume sind zu wischen, das Geschirrist
    abzuwaschen, angefallener Müll ist zur Entsorgung abzutransportieren. Wenn dieses nicht erfolgt, wird eine Firma beauftragt und Ihnen in Rechnung gestellt.

  • Für Beschädigungen an Vereinseigentum haftet der Mieter. Diese sind dem Vermieter bei der Rückgabe und der Kostenabrechnungmitzuteilen.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Garderobe oder mitgebrachte Wertgegenstände. Passt also gut auf alles auf!

  • Eltern haften für Ihre Kinder.


Der Vorstand KGV Seewiesen e.V.