KLEINGÄRTNERVEREIN BARMSTEDT e.V.
Neu-Gärtner-Pächter-Merkblatt
Dieses Merkblatt wendet sich an Interessenten für einen Kleingarten.
Liebe/-r Gartenfreund/-in,
du bist an der Übernahme eines Kleingartens interessiert?
Mit der Aufnahme als Vereinsmitglied und dem Abschluss eines Pachtvertrages gehörst du zur Gemeinschaft der Kleingärtner/innen. Damit diese Gemeinschaft reibungslos funktioniert sind Regelungen und Vorschriften einzuhalten.
Hier vorab einige wesentliche Hinweise:
Die Satzung inkl. Gartenordnung nebst Anhängen, Arbeitsschutzbelehrung und die Strom-Wassersatzung ist das Grundgesetz des Vereins.
Sie sind aufmerksam zu lesen und für jedes Mitglied bindend.
Der Pachtvertrag mit dem Verein ist die Grundlage für die Bewirtschaftung des Kleingartens.
Baulichkeiten und Anpflanzungen, die sich auf dem Kleingarten befinden, gehen mittels eines Kaufvertrages durch den Vorpächter in Dein Eigentum über. Der Kaufpreis kann, muss aber nicht, durch eine Wertermittlung bestimmt sein.
Wende Dich diesbezüglich an den Vorstand.
Der Kleingarten ist durch Dich kleingärtnerisch zu nutzen.
Kleingärtnerische Nutzung heißt, dass mindestens â…“ der Gartenfläche dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein muss.
Rasenflächen sollten 15 % der Gartenfläche nicht übersteigen, Die ausschließliche Nutzung als Erholungs- oder Zier- garten steht im Widerspruch zum Pachtvertrag und zum Bundeskleingartengesetz.
Das Dauerwohnen in der Gartenlaube ist unzulässig.
Das dauerhafte Bewirtschaften des Kleingartens durch Dritte ist verboten.
Das Halten von Hunden und Katzen in der Kleingartenanlage ist nicht gestattet. Weiteres regelt die Gartenordnung.
Unter anderem dürfen Waldbäume, Koniferen und Nussbäume nicht in einem Kleingarten angepflanzt werden.
Beachte bitte die Regelungen in der Gartenordnung.
Die Pflege und die Erhaltung der Kleingartenanlage ist Sache aller Vereinsmitglieder.
Leiste auch Du bitte Deinen Anteil an der Gemeinschaftsarbeit. Umfang der Gemeinschaftsarbeit wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt und liegt zurzeit bei 6 Stunden, ersatzweise 40€ je nicht geleistete Stunde.
Es gelten Ruhezeiten in der Kleingartenanlage. Im Interesse aller Mitglieder sind diese von Montag bis Samstag von 13.00 bis 14.00 Uhr und 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig einzuhalten. Die Mittagsruhe entfällt in der Zeit vom 01.11. bis 31.03., nicht aber die gesetzlichen Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsregelungen.
Zur Pflege der Gartenwege bis Du verpflichtet. Die Wege, die an Deinen Garten grenzen, sind von Bewuchs zu säubern.
Abfälle, in jeder Art und Form, sind von Dir eigenverantwortlich zu entsorgen. Sie dürfen auch nicht in das Umfeld der Kleingartenanlage verbracht werden. Grünschnitt (Abfälle von Rasen-, Baum- oder Strauch- schnitt solltest Du kompostieren, um den Boden mit Naturdünger zu versorgen.
Das Bauen im Kleingarten ist in der Gartenordnung geregelt und ist genehmigungspflichtig durch einen Bauantrag beim Vorstand.
Elektro- und Wasserzähler sind Dein Eigentum. Bitte wende dich in deiner Strom- und Wassergemeinschaft an den Vorstand.
Eine Laubenversicherung ist zwingend durch den Pächter über den Verein abzuschließen. Informiere bei Einbrüchen, neben der Polizei und der Versicherung, auch den Vorstand.
Dein Wasser- und Stromzählerstand muss bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres ohne Aufforderung in die entsprechenden Formulare des Vereins eingetragen werden, (zu finden im Mitgliederbereich der KGV-Webseite).
Übermittlungen des Zählerstand bitte mit der jeweiligen Strom- und Wassergemeinschaft abklären.
Informiere Dich beim Vorpächter über den Verlauf von Kabeln und Leitungen im Garten, damit Du gefahrlos Erdarbeiten durchführen kannst.
Der Besuch der Mitgliederversammlung und die Beachtung von Aushängen sollten für jedes Mitglied selbstverständlich sein.
Kündigung: Willst Du den Pachtvertrag beenden, so musst Du diesen und auch ggf. die Mitgliedschaft kündigen.
Das Kündigungsverfahren, -fristen und -termine regeln die Satzung und der Pachtvertrag.
Der Garten ist in einem bewirtschaftungsfähigen Zustand zu hinterlassen. Verbleibt Dein Eigentum noch auf der Parzelle, bis Du bis zu dessen Verkauf an einen Folgepächter weiterhin dafür verantwortlich.
Die Änderung vertragsrelevanter Daten (Familienstand, Wohnanschrift, Telefon-Nr.) sind dem Vorstand unverzüglich zu übermitteln.

