Kleingartensparte Elbtalblick Meißen e.V.
Verhalten wegen Ratenzahlung der fälligen Pacht

Sehr geehrte Gartenfreunde und Vereinsmitglieder, 


es ist Grundsätzlich möglich seine fällige Pacht in Raten ab zu zahlen. Es müssen aber unbedingt einige Dinge beachtet werden. Ansonsten drohen unnötige Mahnkosten. Als erstes müssen Sie sich bis allerspätestes zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei unserer Buchhalterin oder beim Vorstand melden.