Das Befahren des Vereinsgeländes ist entsprechend der Kleingartenordnung für Kraftfahrzeuge jeglicher Art sowie Fahrräder und Elektroroller strikt untersagt. Ausnahmegenehmigungen für das Befahren mit PKW oder leichten LKW sind rechtzeitig vorher (mindestens 1 Woche) beim Vorstand zu beantragen.
Einfahrt


