Wie in jedem Jahr, sind 10 Gemeinschafts-Stunden nachzuweisen.
Für jede nicht geleistete Gemeinschaftsstunde ist, gemäß ordnungsgemäßer Beschlussfassung
in der Mitgliederversammlung vom 31.10.2021, ein Betrag von 7,50 € pro Stunde zu entrichten.
Die Berechnung erfolgt mit der Gartenkostenrechnung für das Folgejahr.
Bitte sprecht mit den Gangverantwortlichen und
benutzt das Dokument zum Nachweis eurer Stunden.
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Folgende Aufgaben müssen erledigt werden:
- Garten-Nr. 47 mähen zur Herstellung einer Stromzuleitung zum Hauswasserwerk
- neuer Zugang zum Vereinsgarten
- Vereinsgarten aufräumen
- Pflege - Vereinsgarten
- Aufräumen um das Pumpenhaus
- Müll in und um die Gartenanlage einsammeln
Bitte das Nachweisformular bis 30.11.2022 bei der Kassiererin abgeben oder in den Vereinsbriefkasten einwerfen.

