Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V.
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Verfasst am 04.12.2023 um 12:00 Uhr

Regelung Gebührenbefreiung Tranzparenzregister

Kleingartenvereine und Verbände müssen kein Geld mehr für einen Eintrag ins Transparenzregister zahlen.

Das geänderte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz regelt, dass gemeinnützige Vereine keine Gebühr für ihren (Zwangs-)Eintrag in dieses staatliche Register zu zahlen brauchen.