Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V.
Alles, was Recht ist
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Verfasst am 11.06.2026 um 14:25 Uhr

Vereinsrecht

Unserer großen Verantwortung als Verband und in unseren Mitgliedsvereinen werden wir nur dann voll und ganz gerecht, wenn wir Vertrauen ausstrahlen – nach innen wie außen, durch Offenheit, Beständigkeit und einen achtsamen Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln und den engagierten Menschen. Wir bewegen Werte, die uns unsere Vereinsmitglieder anvertraut haben. Wir ermutigen Menschen, für ihre Interessen einzutreten, und setzen uns für das Gemeinwohl ein. Umso mehr müssen wir alles daransetzen, selbst anständig, einwandfrei und zuverlässig zu handeln; kurz gesagt: Das Gute auch gut zu tun. Dabei sind ein partnerschaftlicher, transparenter und wertschätzender Umgang mit unseren Vereinsmitgliedern unverzichtbar. Die Selbstbestimmung der Mitglieder in unseren Vereinen hat für den Verband höchste Priorität. Dies verwirklicht sich durch die Arbeit der ehrenamtlichen Vereinsorgane. Die Mitgliederversammlung ist dabei das oberste und Aufsichtsführende Organ jedes Vereins. Sie bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit. Der ehrenamtliche Vorstand beschließt daraufhin die strategischen vereins- und finanzpolitischen Positionen und Schwerpunkte, basierend auf der Meinungsbildung in der Mitgliederversammlung. Schon allein aus diesen Gründen müssen mindestens einmal jährlich die Finanzen eines Vereins durch eine Revision oder Kassenprüfung kontrolliert werden. Der Vorstand ist zur Offenlegung aller Vorgänge verpflichtet. Für ein lebendiges Vereinsleben müssen sich alle Beteiligten offen und ehrlich diesen Regeln stellen. Sie sind das Fundament ehrenamtlicher Zusammenarbeit im Verein – seine Existenz hängt davon ab. Für die nötige Transparenz und Seriosität eines Vereins ist es unerlässlich, klare Prüfstandards und Anforderungen an Rechenschafts-, Finanz- und Revisionsberichte zu haben. Besonders wichtig ist das für die Aussagekraft des Jahresabschlusses, für die Entlastung des Vorstandes und dessen Haftung. Und das gilt auch nach außen. Es wird nicht nur bei öffentlichen Skandalen infrage gestellt, ob in gemeinnützigen Organisationen alles in Ordnung ist. Dann wird mehr Kontrolle und Bürokratie verlangt. Unsere Vereinswährung muss lauten: Vertrauen – und das muss verdient werden.

 

Vertrauen in die Integrität und Handlungsfähigkeit unserer Vereine.

 

Es muss bewahrt und gestärkt werden. Dazu gehören vor allem die Vereinsstrukturen: Rechtsform Verein, Eintragung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit, satzungsgemäße Aufgaben, Mitgliedschaften und statistische Angaben. Die Beachtung dieser Punkte ist ein wichtiger Garant für das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Rechtschaffenheit unserer Vereine! 

Entzieht sich ein Vorstand wiederholt diesen Regeln, erzeugt dieses Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Vereins Unmut. Die Mitgliederversammlung muss dann beraten und entscheiden. Entlastet werden kann der Vorstand in einer solchen Lage nicht. Bei größeren oder existenzbedrohenden Problemen, für die es keine vereinsinterne Lösung gibt, werden strafrechtliche Überlegungen nicht ausbleiben.


Olaf Weber

Präsident

LVGSA e.V.