Kleingartenverein "zur Erholung" e.V.
Informationen für Neupächter

Sie suchen einen Kleingarten?


Dann können Sie sich bei uns bewerben!


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Kleingartenanlage nach Bundes Kleingarten Gesetz sind. Darin sind Rechte und Pflichten eines Pächters klar geregelt.


Das heißt zum einen, wir haben einen langen Bestandsschutz,  Sie zahlen nur eine sehr geringe Pacht pro m² ( im Moment 0,20 Euro/ m2 ).

Pflicht ist die Mitgliedschaft im Verein. Beitrag z.Z.  32,00 Euro im Jahr.

Die Aufnahme-Gebühr beträgt  50,00 Euro.

Seit 2023 kommen nach kommunaler Gesetzeslage auch Straßenreinigung ( 8,00 € ) und Abfallgebühren ( 8,00 € ) als  Umlage dazu (= 16,00 Euro)

Hinzu  kommen Strom- und Wasserkosten, die separat berechnet werden.


Zum anderen haben Sie dafür einige Pflichten zu erfüllen.

Der Anbau von Kleingartenerzeugnissen zum Eigenbedarf (Obst und Gemüse), Baulichkeiten nur bis 24 m², kein Wohnrecht auf der Parzelle, sie können sich aber in der Saison zeitweilig im Garten aufhalten, auch an Wochenenden und im Urlaub.


Unsere Gärten haben Strom und Wasser ( Anlage Abendfrieden ) oder Wasser aus eigenen Brunnen ( Anlage Bültgraben ). 

Die Größe der Parzellen liegt bei 300 – 650 m².


Wenn ein Garten frei ist, befindet sich am Eingang ein Schild mit dem Hinweis, wo sie eine Kontaktmöglichkeit hinterlegen können. (Briefkasten am Vereinsbüro an der Stendaler Chaussee)


Wir setzen uns  dann gern mit Ihnen in Verbindung  und besprechen  mit Ihnen die Bedingungen , unter denen Sie die Parzelle übernehmen könnten.

In manchen Fällen sind die Gärten auch noch in auslaufender Pacht, so das auch mit dem Vorpächter gesprochen werden kann, was die Übernahme von Gerätschaften/Mobiliar/Anpflanzungen angeht.

Es ist üblich, dass die abgebenden Pächter eine Abstandszahlung erhalten, für die Baulichkeiten und Anpflanzungen, die sie auf der Parzelle belassen.

Die Höhe dieser Abstandszahlung ist Verhandlungssache zwischen den abgebenden und neuen Pächtern.

Über den Wert des ab zu gebenden Gartens kann auch ein Bewertungsprotokoll kostenpflichtig angefertigt werden.

Sie müssen aber bei der Übergabe bestätigen, dass Sie sich geeinigt haben.

Die Entscheidung, ob der Garten an Sie vergeben wird, liegt  nicht beim abgebenden Pächter, sondern beim Vorstand!

Entscheidet sich der Vorstand, Sie als neues Mitglied  in den Verein aufzunehmen und als neuen Pächter für die Parzelle zu begrüßen, gibt es eine Übergabe zwischen Ihnen und dem Verein oder dem abgebenden Pächter.

Wenn ein Kleingarten Neuland für Sie ist,  nutzen Sie das erste Jahr gern auch dazu für selbst herauszufinden, ob die Bewirtschaftung auch längerfristig für Sie in Frage kommt.    


In dieser Zeit können auch wir als Verein besser beurteilen, wie Sie sich im Verein einleben, die Rahmenbedingungen einhalten und am Vereins- Leben teilhaben.



Wenn Sie  Interesse haben und ggf. auch eine Wartezeit in Kauf nehmen wollen,  melden Sie gern bei uns.

Die Vormerkung ist völlig unverbindlich, sollten Sie zwischenzeitlich etwas Anderes gefunden haben,  ist das in Ordnung. Es wäre nur schön, uns Bescheid zu geben.


Die  von Ihnen gespeicherten Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer und  Adresse) werden keinesfalls an Dritte weitergeben!

Kommt es zu keinem Vertragsabschluss werden wir die Daten umgehend löschen!