Kleingartenverein "zur Erholung" e.V.
Informationen für Neupächter

Sie suchen einen Kleingarten?


Dann können Sie sich bei uns bewerben.


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Kleingartenanlage nach Bundes Kleingarten Gesetz sind.


Das heißt zum einen, wir haben einen langen Bestandsschutz,  Sie zahlen nur eine sehr geringe Pacht pro m² ( im Moment 0,15 Euro/ m2 ).

Ab 2025 beträgt die Pacht 0,20 Euro - lt. Mitgliederbeschluß vom 23.02.2024 .

Pflicht ist die Mitgliedschaft im Verein. Beitrag z.Z. 32,00 Euro im Jahr.

Die Aufnahme-Gebühr beträgt 50,00 Euro.

Seit 2023 kommen leider auch Straßenreinigung ( 11,00 ) und Mülltonnen ( 7,00 ) dazu Umlage = 18,00 Euro

Dazu kommen Strom- und Wasser-Kosten.

Zum anderen haben Sie dafür einige Pflichten zu erfüllen.

Der Anbau von Kleingartenerzeugnissen zum Eigenbedarf (Obst und Gemüse), Baulichkeiten nur bis 24 m², kein Wohnrecht auf der Parzelle, sie können sich aber in der Saison zeitweilig im Garten aufhalten, auch an Wochenenden und im Urlaub.


Unsere Gärten haben Strom und Wasser ( Anlage Abendfrieden ) oder Wasser aus eigenen Brunnen ( Anlage Bültgraben ). 

Die Größe der Parzellen liegt bei 300 – 650 m².


Wenn ein Garten frei ist, befindet sich am Eingang ein Schild mit einer Tel.-Nr..


Sie können sich dann mit dem abgebenden Pächter oder den Vorstand in Verbindung setzen und mit Ihm die Bedingungen besprechen, unter denen Sie die Parzelle übernehmen könnten.

Es ist üblich, dass die abgebenden Pächter eine Abstandszahlung erhalten, für die Baulichkeiten und Anpflanzungen, die sie auf der Parzelle belassen.

Die Höhe dieser Abstandszahlung ist Verhandlungssache zwischen den abgebenden und neuen Pächtern.

Über den Wert des ab zu gebenden Gartens kann auch ein Bewertungsprotokoll kostenpflichtig angefertigt werden.

Sie müssen aber bei der Übergabe bestätigen, dass Sie sich geeinigt haben.

Die Entscheidung, ob der Garten an Sie vergeben wird, liegt aber nicht beim abgebenden Pächter, sondern beim Vorstand!

Entscheidet sich der Vorstand, Sie als neues Mitglied  in den Verein aufzunehmen und als neuen Pächter für die Parzelle zu begrüßen, gibt es eine Übergabe zwischen Ihnen und dem abgebenden Pächter und Sie erhalten einen Nutzungsvertrag für maximal 2 Jahre.

In dieser Zeit können Sie selbst prüfen, ob ein Kleingarten das ist, was Sie sich vorgestellt haben, oder Sie doch nicht weiter machen wollen.

Der Vorstand hat Zeit zu prüfen, ob Sie bereit sind, die Rahmenbedingungen einzuhalten und aktiv im Verein mitzuarbeiten.

Wenn beide Seiten es so wollen, kann nach einem Jahr ein unbefristeter Pachtvertrag abgeschlossen werden!


Wenn Sie  Interesse haben und auch eine Wartezeit in Kauf nehmen wollen melden Sie noch einmal bei uns.

Die Vormerkung ist völlig unverbindlich, sollten Sie zwischenzeitlich etwas Anderes gefunden haben, ist das in Ordnung, es wäre nur schön, bei uns ab zu sagen.


Die uns, von Ihnen übergeben Daten (Name, E-Mail, Telefonnummer und eventuell Adresse) werden wir bei uns abspeichern und keinesfalls an Dritte weitergeben!

Im Fall einer Absage Ihrerseits werden wir die Daten umgehend löschen.


Der Speicherung, dieser, für die Kommunikation wichtigen Daten, können Sie jederzeit widersprechen.

Sollten Sie kein Interesse haben und wir nichts mehr von Ihnen hören, werden wir die, von Ihnen erhaltenen Daten umgehend löschen!