Verein der Kleingärtner Elbtal 1 e.V.
Tipps für den Garten
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Verfasst am 27.02.2025 um 17:46 Uhr

Heckenschnitt ab 01. März verboten, aber es gibt Ausnahmen

ACHTUNG: Im Zeitraum 01. März bis 30. September dürfen keine Bäume und andere Gehölze geschnitten oder gefällt werden. Am 01. März beginnt die jährliche Schonzeit.


🌱 Ausnahmen sind laut Sächsischem Naturschutzgesetz Pflegeschnitte und schonende Formschnitte, die beispielsweise verhindern, dass Hecken auf den Fußweg wuchern. Dabei dürfen jedoch niemals Nester oder Jungvögel gefährdet werden.

🦅 Die Schonzeit dient dem Artenschutz. Vögel sollen in Ruhe brüten können. Beispiele sind die Ringeltaube, der Mäusebussard, der Rotmilan und der Graureiher.

🦇 Doch auch andere Tiere sind betroffen. So richten manche Fledermausarten im Sommer ihre Wochenstuben zur Aufzucht ihres Nachwuchses in Bäumen ein.