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Verfasst am 07.09.2023 um 14:30 Uhr

BV-Pankow - „Jetzt müssen die Zahlungen zuverlässig fließen“    

Vorständekonferenz berät Schritte zum Fortbestand aller Zwischenpachtverträge im Bezirksverband Pankow    

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde will die Vereine des krisengeschüttelten Bezirksverbands Pankow in ihren Bemühungen um den Erhalt der Zwischenpachtverträge mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Das unterstrich Verbandspräsident Gert Schoppa auf der Pankower Vorständekonferenz am 5. September 2023, bei der die Vorsitzenden fast aller 55 im Bezirksverband Pankow organisierten Kleingartenvereine zusammengekommen waren.


Schonungslose Aufarbeitung nötig

Zugleich betonte Schoppa die Notwendigkeit einer gründlichen und schonungslosen Aufarbeitung der deutschlandweit wohl einmaligen Vorgänge, die zur bislang größten Krise eines Berliner Bezirksverbands geführt hatten. Trotz pünktlich eingegangener Pachtzahlungen und Beiträge seiner Mitglieder hatte der BV-Pankow zuletzt Verbindlichkeiten von Grundstückseigentümern in sechsstelliger Höhe nicht mehr bezahlen können. Im Juni 2023 wurde die Insolvenz beantragt, auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.


Insolvenzverfahren eröffnet

Auf der Konferenz wurden die Vorstände darüber informiert, dass das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Charlottenburg am 1. September 2023 eröffnet worden ist. Am 11. Oktober wird die Gläubigerversammlung zusammentreten. Bis zum 22. November haben dann die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen, der Prüfungstermin am Amtsgericht Charlottenburg ist für Mitte Januar anberaumt.


Der Verband sei sanierungsfähig, wenn…

Derzeit bestehe noch Hoffnung für den Fortbestand des Bezirksverbands Pankow, sagte Gert Schoppa: „Der Insolvenzverwalter hat eingeschätzt, dass der Verband sanierungsfähig ist.“ Dafür aber benötige er die Unterstützung aller Pankower Gartenfreunde. „Er muss in der Lage sein, alle Verbindlichkeiten der Grundstückseigentümer für das zweite Halbjahr 2023 zu erfüllen. Nur wenn die Zahlungen zuverlässig fließen, wird der Insolvenzverwalter nicht in die Situation geraten, aufgrund von Liquiditätsproblemen bestehende Zwischenpachtverträge doch noch kündigen und auch Unterpachtverträge beenden zu müssen“, erläuterte Schoppa. Dazu habe es bereits mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs gegeben, sagte er und berief sich dabei auf Rechtsanwalt Klaus Kuhnigk, der als Jurist des Landesverbands ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hatte. Er widersprach damit Gerüchten, dass Pachtverträge während eines Insolvenzverfahrens durch das Bundeskleingartengesetz automatisch geschützt seien.


Finanzielles nur über Insolvenzverwalter

Um die Zahlungsfähigkeit des Verbandes im zweiten Halbjahr 2023 zu gewährleisten, haben zahlreiche Vereine über ihre Mitglieder in den vergangenen Wochen Sonderzahlungen geleistet. Mittlerweile hat in den Vereinen auch die Kassierung der Pachten und der öffentlich-rechtlichen Lasten wie Grundsteuer oder Straßenreinigungsgebühren begonnen. Der Insolvenzverwalter wird vorausichtlich im September die entsprechenden Rechnungen an die Vereine verschicken, hieß es. Diese Beiträge werden über ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters an die Eigentümer gezahlt, ein erneuter Vertrauensmissbrauch ist damit ausgeschlossen.


 Neubeginn?

„Dennoch wird der Bezirksverband Pankow nicht umhinkommen, sich in den nächsten Monaten die Frage zu stellen, wie es geschehen konnte, dass die Ereignisse so lange unerkannt blieben“, nannte Gert Schoppa die wichtigste Voraussetzung für einen Neubeginn des Verbandes. Sofern dieser von den Mitgliedern gewünscht wird, werde der Landesverband als Dachorganisation den Pankower Gartenfreunden bei der Neuaufstellung ihres Verbandes zur Seite stehen.


Bericht von Elke Binas, Redakteurin „Berliner Gartenfreund“, nach einem Gespräch mit Gert Schoppa, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V, am 6. September 2023.


Der Tagesspiegel berichtete auf: https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/pankower-kleingarten-affare-verbandschef-sieht-rettung-nur-durch-freiwillige-doppelzahlung-10433083.html


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