KGA Hoffnung e.V.
Über uns

Die KGA Hoffnung e.V. ist eine kleine, charmante Kleingartenanlage mit Geschichte. Uns gibt es seit 1927. Unsere Anlage war dabei immer in Privatbesitz; der letzte Eigentümerwechsel erfolgte 2012 an die Berlin Immo Invest. Die Verwaltung erfolgt über den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.


Was uns ausmacht 

Eine überschaubare Gemeinschaft, liebevoll gepflegte Gärten und ein eher ruhiger Wandel: Pächterwechsel sind bei uns selten. Viele, die einmal hier angekommen sind, bleiben gerne länger.


Gemeinschaftswiese / Allmende

Hier haben wir verschiedene Obstbäume gepflanzt, von denen jeder und jede naschen kann. Der Pankower Imkerverein stellt auf unserer Gemeinschaftswiese immer wieder gern Bienenvölker auf. Ertragreiche Umgebung und eine gewisse Aufsicht, falls es den Bienen mal zu bunt wird in der Beute und sie schwärmen wollen. Wiese, Sandkasten, Bänke und Gestühl sind Anlaufpunkt für viele junge Familien aus der Nachbarschaft.


Urban Gardening-Bereich
Wer die Kleingärtnerei erst einmal ausprobieren möchte, muss nicht gleich auf eine freie Parzelle hoffen: Bei uns kann man auch klein anfangen — als Kleinstgärtner*in am Hochbeet auf 2 m². So lässt sich das Gärtnern ganz praktisch üben.


Förderung

Der Urban-Gardening-Bereich und unsere Allmende haben in den Jahren 2021 und 2025 Fördermittel vom Bezirksamt Pankow aus dem Programm Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) erhalten. Auch der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. reicht regelmäßig Mittel zur gemeinnützigen Verwendung aus.


KGA auf privatem Grund
Zugleich gehören wir zu den Berliner Kleingartenanlagen, die auf privatem Grund liegen. Das heißt: Wir genießen nicht denselben zusätzlichen Schutz wie Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen, für die in Berlin seit dem 21. März 2026 das Kleingartenflächensicherungsgesetz gilt. Unser rechtlicher Schutz beruht daher vor allem auf dem Bundeskleingartengesetz BKleinG. Das ist ein starker Schutz — aber er lebt davon, dass der Kleingarten auch tatsächlich als Kleingarten genutzt wird. 


Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten ist rechtlich nicht einfach nur ein hübsches Freizeitgrundstück. Nach dem Bundeskleingartengesetz dient er der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zugleich der Erholung. 

Das heißt ganz praktisch: Ein Kleingarten ist kein Wochenendhausgrundstück, sondern ein Garten, in dem auch wirklich gegärtnert wird. Dazu gehören nicht nur Blumen und ein netter Sitzplatz, sondern auch die ganz klassischen Themen der Kleingärtnerei — von der gepflegten Parzelle bis zur sprichwörtlichen Heckenhöhe.

Besonders wichtig ist die Drittelregelung: Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen genutzt werden, also etwa für Obst, Gemüse, Kräuter oder andere Nutzpflanzen. Diese kleingärtnerische Nutzung ist ein wesentlicher Teil dessen, was einen Kleingarten ausmacht. Hinweise dazu geben Euch gern unsere Gartenfachberaterinnen — oder ganz unkompliziert der Gartennachbar.


Wir finden: Kleingärten sind dann am schönsten, wenn sie beides sind — grüne Rückzugsorte und lebendige Gärten.