Zu den freien Parzellen gibt es von interessierten Gartenfreunden immer wieder diese Fragen:
Auf welchen Platz der „Interessierten-Liste“ stehe ich denn und wie erfolgt die Vergabe?
Gerne möchten hier wir diese Fragen beantworten (keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Natürlich gibt es eine Interessentenliste. Aber bei der Vergabe geht es den Vorstand nicht ums „Ranking“, also darum, wer auf welchem Platz steht.
Der Vorstand entscheidet nach anderen Kriterien (vergleichbar wie im Berufsleben: Hard- und Softskills), wo wir vor allem das Gefühl haben, wir passen zueinander.
Für uns als Vorstand besonders wichtig: Verständnis, was ein Kleingarten ist; das Regeln und Einschränkungen bestehen (z.B. im Verhältnis zum Wochenendgrundstück); das ökologisches und nachhaltiges Gärtnern zunehmend wichtiger wird; dass es Festlegungen zu Anpflanzungen und Baumaßnahmen gibt; dass die aktive Mitarbeit und das Sich-Einbringen besonders geschätzt wird …usw. usf.
Wir präsentieren bei den Treffen nicht nur die freien Gärten und deren Zustand (wenn machbar im Beisein des Vorpächters), sondern erzählen offen und ehrlich schon viel über unseren Verein, wohin wir wollen, was geplant ist.
Im Gespräch interessieren uns natürlich vor allem die Vorstellungen und Projekte der neuen Pächter – ob sie schon Erfahrung mit der „Kleingärtnerei“ haben, ob der Begriff „Drittelregelung“ ihnen etwas sagt, wie sie ihren Kleingarten pflegen, bepflanzen und bewirtschaften wollen, mit welchen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten sich die Neupächter in unserem Verein einbringen wollen/können!
In der Regel planen wir 2 - 3 Besichtigungstermine und wenn alles passt, gibt es nochmal eine kurze finale Vorstellung beim Gesamtvorstand und im Nachgang werden alle Dokumente zur Unterzeichnung vorbereitet und unterschrieben.
Wichtig: Nur Vereinsmitglieder können einen Garten übernehmen. Mit neuen Pächtern wird daher im Rahmen der Erstellung des Unterpachtvertrages ein Aufnahmeantrag ausgefüllt.

