Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie Kleintierhaltung
Der Pächter, seine Angehörigen und von ihm beauftragte Dritte haben sich jederzeit so zu verhalten, dass keine anderen und die Gemeinschaft mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden.
Alle Kleingärtner sind verpflichtet, auf die Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit auch durch ihre Angehörigen und Gäste zu achten.
Sonntagsruhe besteht an Sonn- und Feiertagen Werktags ist generell Nachtruhe
von 22,00 bis 8,00 Uhr
Für das Betreiben von Geräten und Maschinen sowie für andere lärmintensive Arbeiten sind werktags folgende Zeiten einzuhalten:
Montag bis Freitag 8,00 - 19,00 Uhr
Sonnabend 8,00 - 18,00 Uhr
Rahmengartenordnung Pkt. 7.1 ; Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.04.2011
Bei Nichtbeachtung ist zuerst jeder selbst aufgefordert, den Verursacher auf die Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen.
Bei wiederholter Missachtung der Ruhezeiten ist der Vorstand darüber zu informieren.
Drohnen
Das Betreiben von Drohnen im Bereich der Gartenanlage ist grundsätzlich verboten.
Verstöße werden bei der Polizei angezeigt.
Der Vorstand