KGV "Frühauf" e.V.
Park & Wegeordnung

Park- und Wegeordnung des Kleingarten - Verein „Frühauf“ e.V.


  • pro Pächter und erteilter Parkerlaubnis darf maximal 1 Fahrzeug gleichzeitig auf dem Parkplatz stehen
  • Parken nur für zugelassene PKW, Kraft- und Fahrräder

  • Parken nur auf vorgegebenen Parkplätzen, soweit vorhanden

  • der aktuelle Parkausweis des Vereins muss auf dem Armaturenbrett im KFZ sichtbar

    ausliegen

  • ununterbrochenes Dauerparken länger als 7 aufeinanderfolgende Tage ist grundsätzlich

    unzulässig

  • Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz ausschließlich durch die Schranke an der Miraustraße,

    diese ist nach jeder Durchfahrt zu verschließen

    Das Befahren von Wegen mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Kleingartenanlage ist gem. Bundeskleingartengesetz grundsätzlich untersagt. Die Wege des Vereins haben keine eigene Zufahrt, der Promenadenweg zwischen Miraustr. und Am Nordgraben ist eine geschützte Grünanlage, die nicht zum Vereinsgelände gehört.

    Die Nutzung vereinsfremder Wege liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Vereins und wird nicht durch den Verein kontrolliert. Wir weisen ausdrücklich auf die eigene Verantwortung und Haftung des Nutzers hin!
    Rettungskräfte, Müll- oder Abwasserentsorger unterliegen ggf. anderen Regeln.

    Der Verein duldet die Nutzung der vereinseigenen Wege

  • zum Be- und Entladen ganzjährig außerhalb von gesetzlichen Feiertagen nur im Schritttempo (max. 5km/h) auf direktem Weg zum eigenen Kleingarten ausschließlich in der Zeit von



Montag – Freitag 07.00 – 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr


Samstag 07.00 – 13.00 Uhr



Eine Standzeit länger als 15 Minuten ist dabei unzulässig.


Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Krafträdern jeglicher Art auf den Pachtgrundstücken ist immer verboten.

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes (auch Wege- und Wasserwarte) sind bei Verstößen berechtigt, den Schrankenschlüssel und die Parkkarte von Nutzer eines Fahrzeuges einzuziehen und Bildaufnahmen vom Verstoß anzufertigen. Mit dem Befahren der Kleingartenanlage erklären sich alle KFZ-Nutzer mit diesen Bildaufnahmen einverstanden. Verstöße werden ggf. zur Anzeige gebracht und können weitere Kosten verursachen.


Dokumente: