Was muss ich als Kleingärtner / Pächter allgemein beachten?
Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt. Gärten werden nur an Mitglieder verpachtet und haben in unserem Fall eine Größe von ca. 280 m² bis 330 m². Kleingärtner sollten sich daher nicht nur für die Gartenpflege begeistern, sondern für das Vereinsleben. Dazu gehören gemeinsame Feste aber auch gemeinsame Arbeitseinsätze, um z. B. Gemeinschaftswege und Außenanlagen zu pflegen.
Die Pacht für einen Kleingarten beträgt etwas weniger als 9 ct/m². Zusätzlich fallen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für den Verein inkl. notwendiger Rücklagen, Strom- und Wasserkosten sowie kommunale Abgaben und Versicherungen an. Pro Jahr kommen so ca. 250 € zusammen. Außerdem bezahlen Neupächter einmalig eine Ablösesumme für Laube und Gartenpflanzen. Den Betrag ermitteln geschulte Schätzer nach vorgegebenen Wertermittlungstabellen. Zusätzlich ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) fällig, die nach Ende der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt wird.
Kleingärten dienen der Erholung. Dabei ist ein reiner Ziergarten mit Blumen und Sträuchern ebenso verboten, wie den gesamten Kleingarten in eine Spielwiese für Kinder zu verwandeln. Kleine Plastikrutschen, Schaukeln und Sandkästen sind natürlich erlaubt.
Kleingartenpächter haben in ihrer Parzelle auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anzubauen. Die Fruchtquote unterliegt der Kontrolle des Vorstands des Vereins.
Hunde oder Katzen dürfen besuchsweise im Kleingarten herumtollen, müssen abends aber wieder mit nach Hause genommen werden. Das Halten und Züchten von Kleintieren, Hühnern oder anderen Vögeln ist nicht erlaubt. Bienenstöcke sind dagegen nach Absprache mit dem Verein und den Parzellennachbarn erwünscht.
Im Kleingarten darf z. B. in den Ferien und an den Wochenenden übernachtet werden. Die Laube darf allerdings keine dauerhaften Wohneigenschaften haben, um der kleingärtnerischen Nutzung nicht zu widersprechen. Dies gilt ebenso für dauerhaft errichtet größere Pools über 3,60 m Durchmesser, die umweltschädliche Zusätze enthalten und deren Wasserentsorgung nicht gesichert ist.
Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, sind unter Beachtung der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an den übrigen Tagen nur von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Grillen und offenes Feuer ist mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen zulässig, wenn dabei erhebliche Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.
Lauben inklusive überdachter Terrasse sollten nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Ausnahmen gibt jedoch für Lauben mit Bestandsschutz zum Stichtag 3. Oktober 1990. In diesem Fall ist gesondert die Grundsteuer B zu entrichten. Beim Pächterwechsel kann es vorkommen, dass ein Rückbau von Anlagen verlangt wird, die gegen die Rahmenkleingartenordnung verstoßen.
Einbruchdiebstahl in Gartenhäuser ist nicht automatisch über die Hausratversicherung versichert. Wer seine Gartenlaube versichern möchte, muss bei seinem Hausratversicherer oder einem anderen Anbieter eine extra Police abschließen.
Hilfestellung zu all diesen Themen bietet auch der Vorstand des Vereins, bzw. dessen Beauftragte.