KGV An der Windmühle e. V.
Mitglied werden

Für die Mitgliedschaft in unserem Verein ist ein Aufnahmeantrag erforderlich. Eine Sicherheitsleistung für die Dauer der Mitgliedschaft ist verpflichtend. Die auf einer Parzelle befindlichen Baulichkeiten, Anpflanzungen, baulichen Anlagen sowie alle beweglichen Sachen sind separat vom abgebenden Pächter mittels Kaufvertrag zu erwerben. Der Unterpachtvertrag erlaubt die Fruchtziehung auf der gewünschten Parzelle. Rechte und Pflichten, u. a. der Rahmenkleingartenordnung des LSK sind zu beachten, für die Errichtung von baulichen Anlagen usw. gilt die Bauordnung des Stadtverbandes. Die Satzung und die Finanz-, Beitrags- & Gebührenordnung des Vereins bilden ebenso wie die Datenschutzordnung den abschließenden Rahmen.


Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten:


vorstand@kgv-an-der-windmuehle.de