Öffnungszeiten:
Von März bis Oktober sind die Wege von 9 bis 18 Uhr für die Öffentlichkeit frei zugänglich, im übrigen Zeitraum nur an den Wochenenden von 9 bis 16 Uhr. Darüber hinaus sind die Tore bitte abzuschließen.
Winterdienst:
Kein Streu- bzw. Winterdienst innerhalb der Anlage des Kleingärtnervereins! Begehen auf eigene Gefahr!
Ruhestörende Arbeiten sind:
Mo bis Do und So von 20 bis 7 Uhr des nächsten Tages, Fr und Sa von 20 bis 8 Uhr des nächsten Tages, Sa, So und an Feiertagen von 13 bis 15 Uhr, untersagt.
Polizeirevier Dresden-Süd:
Tel.: 0351- 2866-0
Fahrverbot:
Vernünftige Menschen fahren in der Anlage kein Zweirad*, den Anderen ist es verboten!
*Gilt für: Fahrrad & Pedelec, E-Bike, S-Pedelec & Motorroller, Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange, Kleinkrafträder, usw. Lediglich Kindern bis 10 Jahre ist es gemäß StVO erlaubt, mit dem Fahrrad die Wege zu befahren, wenn sie dabei niemanden gefährden!